Elektro- und Elektronikaltgeräte
Umweltausschuss stimmt Änderung des Elektrogerätegesetzes zu
FDP: Vorschrift, dass Akkus mit handelsüblichem Werkzeug aus Elektrogeräten zu entnehmen sein müssen, ein nationaler Alleingang
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (19/26971) in geänderter Fassung zugestimmt. Der Gesetzentwurf stand zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Für den Entwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, während alle vier Oppositionsfraktionen dagegen votierten. Zuvor war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebilligt worden.
In der Debatte im Umweltausschuss gab es breite Zustimmung zum Ziel, die Sammelquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erhöhen. Diese lag in Deutschland 2018 bei lediglich 43,1 Prozent. Die EU strebt eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte an.
Erreicht werden soll die Steigerung der Sammelquote unter anderem durch eine Ausweitung der Rücknahmestellen. So sind zukünftig Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen, verpflichtet, solche Geräte zurückzunehmen.
Unterschiedlich bewertet wurden die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen. Die Unionsfraktion hob positiv hervor, dass das Netz an Rücknahmestellen ausgeweitet, die Endverbraucher besser informiert und die Online-Händler stärker in die Pflicht genommen würden. Die AfD-Fraktion äußerte die Befürchtung, dass die Rücknahmepflicht Lebensmitteleinzelhändler vor Probleme stelle. Außerdem kritisierte sie, dass zertifizierte Erstbehandlungsanlagen in die Sammelstruktur aufgenommen würden. Diese würden sich, so die Befürchtung der AfD-Fraktion, auf attraktive Geräte konzentrieren und damit den kommunalen Recyclinghöfen Konkurrenz machen.
Die hohen Kosten für den stationären Einzelhandel thematisierte auch die FDP-Fraktion. Sie schlug einen finanziellen Ausgleich zwischen Online- und stationärem Handel vor. Zudem bezeichnete sie die Vorschrift, dass Akkus mit handelsüblichem Werkzeug aus Elektrogeräten zu entnehmen sein müssen, als nationalen Alleingang. Die SPD-Fraktion griff die Kritik am Einbezug der Erstbehandlungsanlagen auf und schlug vor, diese Regelung nach zwei Jahren zu evaluieren. Außerdem erklärte sie, es müsse auch über das Design von Elektrogeräten und über klarere Vorschriften zur Bereitstellung von Ersatzteilen geredet werden.
Scharfe Kritik am Gesetzentwurf äußerte die Linksfraktion. Durch die Schaffung mehrerer paralleler Rücknahmesysteme entstünden Überwachungsprobleme, weshalb die illegale Entsorgung zunehmen werde. Sinnvoll wäre nach Ansicht der Linksfraktion hingegen die Einführung eines Pfandsystems und einer Entsorgungsabgabe für Elektro- und Elektronikgeräte. Ein Pfand zumindest für Handys und Tablets forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie verlangte, dass jedes Geschäft, das Elektrogeräte verkauft, diese auch zurücknehmen muss. Entscheidend sei darüber hinaus eine bessere Reparierbarkeit der Geräte. Denn der beste Elektroschrott sei derjenige, der gar nicht entstehe. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 14.07.21
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