Diskriminierungsschutz erweitern
Antidiskriminierungsstelle als oberste Bundesbehörde
Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2696), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stärken und dadurch den Diskriminierungsschutz zu erweitern. Darin kritisiert sie unter anderem, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Betroffene nur unzureichend vor Diskriminierung schütze. "Es umfasst nicht alle Formen von Ungleichbehandlung, die es zu bekämpfen gilt", heißt es in dem Antrag. Vor allem das Diskriminierungsmerkmal "sozialer Status" fehle, obwohl gerade der soziale Status den Betroffenen viele Chancen verwehre und andere Diskriminierungsmerkmale verstärke. Deshalb sei es nötig, die Diskriminierungsmerkmale weiterzuentwickeln.
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung, eine Änderung des AGG vorzulegen. So soll unter anderem der Begriff "Rasse" gestrichen und durch "Diskriminierung aus rassistischen Gründen" ersetzt werden. Die Diskriminierungsmerkmale sollen um das Merkmal "sozialer Status" erweitert werden.
Eine weitere Forderung ist, die bestehenden Schutzlücken im privaten und öffentlichen Bereich zu schließen, unter anderem mit einem umfassenden Verbandsklagerecht, verlängerten Klagefristen (insbesondere im Arbeitsrecht) und durch die Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände und der sogenannten. Kirchenklausel. Nur so könne gegen Diskriminierungen strukturell und nachhaltig vorgegangen werden, heißt es in dem Antrag. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und für ausgewählte Fälle ein eigenes Klagerecht erhalten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 27.07.22
Newsletterlauf: 13.09.22
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