Digitalisierungskosten bei Steuergesetzen


Das Föderale Integrierte Standardisierte Computer-Unterstützte Steuersystem (FISCUS) sollte ab 1991 einheitliche Systeme in allen Bundesländern zum Einsatz bringen
Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird




Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach Willen der Unionsfraktion künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen insbesondere "Umsetzungsaufwände und Zeitschiene der gewählten Gesetzesformulierung transparent" dargelegt werden, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1015) unter dem Titel "Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben.

Trotz Fortschritte im Rahmen von "Konsens" ("Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung") erscheint die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus.

"Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen", führt die Fraktion zur Begründung ihres Antrages weiter aus. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.03.22
Newsletterlauf: 13.05.22


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