Rechtsausschuss: Anhörung zur Vorstandsvergütung
Aufsichtsrat eines Unternehmens künftig mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder einräumen
Wahl eines früheren Vorstandsvorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats eines kapitalmarktorientierten Unternehmens solle erst nach einer Frist von drei Jahren erfolgen
(25.05.09) - Zum Thema Vorstandsvergütung veranstaltet der Rechtsausschuss am Montag, dem 25. Mai, eine öffentliche Anhörung. Grundlage sind ein Gesetzentwurf (16/12278) und zwei Anträge von FDP (16/10885) und Bündnis 90/Die Grünen (16/12112).
In dem Gesetzentwurf sprechen sich die beiden Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dafür aus, dem Aufsichtsrat eines Unternehmens künftig mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder einzuräumen. Deren Bezüge müssten stärker auf die Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet werden, heißt es in dem Entwurf. Dem Aufsichtsrat müsse klar sein, dass er bei Festsetzung einer unangemessenen Vergütung persönlich hafte.
In dem FDP-Antrag heißt es, die Wahl eines früheren Vorstandsvorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats eines kapitalmarktorientierten Unternehmens solle erst nach einer Frist von drei Jahren erfolgen. Dafür sei das Aktiengesetz entsprechend zu ändern. Die Grünen schlagen unter anderem vor, den Betriebsausgabenabzug von Manager-Abfindungen auf eine Million Euro pro Person zu begrenzen.
Zu der Anhörung sind eingeladen:
- Bernhard Gause, Chefsyndikus des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. aus Berlin;
- Professor Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe;
- Dietmar Hexel, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
- Professor Rudolf Hickel vom Institut Arbeit und Wirtschaft an der Universität Bremen;
- Professor Heribert Hirte, Rechtswissenschaftler an der Universität Hamburg;
- der Münchener Rechtsanwalt Fritz Kempter;
- Thomas Kremer, Mitglied des Vorstands des Rechtsausschusses beim Bundesverband der deutschen Industrie;
- Professor Marcus Lutter vom Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn;
- Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und
- Professor Gregor Thüsing, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit aus Bonn.
(Deutscher Bundestag: ra)
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