Stromsteuerbelastung der Industrie senken
Wirtschaft begrüßte geplante Entlastung der Unternehmen von Energie- und Stromsteuern - Die Steuermindereinnahmen durch die Regelungen sollen 2,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen
Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen soll die deutsche Industrie auch in Zukunft Vergünstigungen bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erhalten, da der bisherige Spitzenausgleich zum 31. Dezember 2012 ausläuft
(05.11.12) - Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Unternehmen von Energie- und Stromsteuern ist von den Wirtschaftsverbänden einhellig begrüßt worden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erinnerte in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am, die Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe seien lediglich Ausnahmen von Belastungen, die in anderen Ländern gar nicht oder nicht in vergleichbarer Höhe existierten. Der Verband "Energieintensive Industrien in Deutschland" untermauerte dies in seiner Stellungnahme mit Zahlen. Danach beträgt die Stromsteuerbelastung der Industrie ohne Vergünstigungen wie den Spitzenausgleich 15,37 Euro pro Megawattstunde. In Belgien liegt der Satz bei 5,26 Euro und in Spanien, den Niederlanden und Frankreich bei 50 Cent.
Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen soll die deutsche Industrie auch in Zukunft Vergünstigungen bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erhalten, da der bisherige Spitzenausgleich zum 31. Dezember 2012 ausläuft. Grundlage des Fachgesprächs war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744, 17/10797). Nach der Neuregelung sollen die Unternehmen in den kommenden zehn Jahren weiterhin Steuervergünstigungen erhalten, wen sie ihre Energieeffizienz erhöhen.
So wird ein Spitzenausgleich ab 2013 nur noch dann gewährt, wenn das Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem beginnt. Die Steuermindereinnahmen durch die Regelungen sollen 2,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Der Bundesrat hatte sich daran gestört, dass energieintensive Unternehmen ohne weitere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet werden sollen, während alle anderen Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen müssten, um den Spitzenausgleich zu erhalten. Die Bundesregierung hatte dagegen argumentiert, im Unterschied zum Spitzenausgleich würden diese Steuerentlastungen aus steuersystematischen Gründen gewährt, weil der Energieeinsatz hier zu einem wesentlichen Teil zu anderen Zwecken als der Verwendung als Kraftstoff oder Heizstoff erfolge.
Der BDI zeigte sich auch mit der Einführung von Energiemanagementsystemen zufrieden. Mit dem Entwurf seien wesentliche Anliegen der Wirtschaft aufgegriffen worden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte die "enorme Tragweite" der Gesetzesänderung, die auch für eine erfolgreiche Energiewende wichtig sei: "Zu ihrem Erfolg gehört nicht nur der Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 und eine schrittweise Dekarbonisierung der gesamten Energieversorgung, sondern auch, dass Energiepreise den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährden und die Versorgungssicherheit in allen Energiesektoren gewährleistet ist." Auch die Bundessteuerberaterkammer begrüßte die Fortführung der Entlastungen.
Distanzierter fiel die Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) aus. Die Handwerksbetriebe würden durch die Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und die neue Netzausbauabgabe überproportional belastet. Im Gegensatz zu Großbetrieben könnten sie sich nicht davon befreien lassen. Für energieintensive Handwerksbetriebe blieben nur die Steuerentlastung für Strom und Energie sowie der Spitzenausgleich. Die dafür erforderlichen Energiemanagementsysteme dürften die Handwerksbetriebe aber nicht überfordern, warnte der ZDH.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz verlangte so schnell wie möglich die Vorlage einer Verordnung mit Detailregelungen für anspruchsvolle alternative Energiemanagementsysteme. Auch müsse gewährleistet sein, dass tatsächlich Energie eingespart werde. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung warnte vor der Möglichkeit des "Trittbrettfahrerverhaltens", da nicht geregelt sei, welchen Beitrag jedes einzelne Unternehmen leisten müsse.
Die Deutsche Umwelthilfe lehnte die Steuererleichterung für die insgesamt 23.000 energieintensiven Unternehmen ab: "Die beabsichtigten Regelungen stehen im Widerspruch zum Energiekonzept der Bundesregierung und verschieben die Kostenverteilung von Energiewende und Klimaschutz ein weiteres Mal einseitig zu Gunsten der Industrie." Es handele sich dabei um eine unzulässige Beihilfe und somit um einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht.
Auch das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft erklärte: "Die Regierung lässt die Gelegenheit ungenutzt verstreichen, die Vergünstigungen für die Industrie von dem Hintergrund von Klima- und Ressourcenschutz sowie Verteilungsgerechtigkeit insgesamt zu vereinheitlichen und zielgenauer auf besonders energie- und wettbewerbsintensive Unternehmen zu konzentrieren." Die neuen Auflagen seien sehr zurückhaltend, wurde kritisiert. Christine Wörlen (arepo consult) kritisierte, dass keine erhöhten Anstrengungen zur Energieeffizienz notwendig seien, um die Subventionsbedingungen zu erfüllen. Sie sprach sich dafür aus, die Steuererleichterung nur um fünf statt zehn Jahre zu verlängern. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>