Bürokratieabbau und Bürokratiekosten


Normenkontrollrat: Bürokratieabbau sei Konjunkturprogramm zum Nulltarif
Durch Umsatzsteuerregelung im Hotelwesen und geplante Kopfpauschale im Gesundheitswesen drohe Zunahme der Bürokratie


(30.03.10) - Alle Fraktionen haben in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie die Notwendigkeit des weiteren Bürokratieabbaus betont. Anlass der Debatte war die Diskussion über den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus (17/300).

Der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart van Klaeden, wies darauf hin, dass die Bürokratiekosten unter anderem durch die Abschaffung diverser Informationspflichten um rund 7 Milliarden Euro reduziert worden seien. Von Klaeden bezeichnete die regelmäßige Vorlage des Berichts als wichtig, um den Druck zum weiteren Bürokratieabbau hoch zu halten.

Der Vorsitzende des Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, nannte den Bürokratieabbau ein "Konjunkturprogramm zum Nulltarif".

Die Unionsfraktion begrüßte den Erfolg beim Bürokratieabbau, fragte aber zugleich, ob die europäische Ebene nicht stärker einbezogen werden müsse. Zugleich kündigte die Unionsfraktion eine Stärkung des beim Kanzleramt angesiedelten Normenkontrollrates an.

Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass die Pro-Kopf-Belastung durch Bürokratie bei kleinen und mittleren Arbeitnehmern am höchsten sei.

Die SPD-Fraktion erkannte einen Widerspruch: Wenn Bürokratieabbau ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif sei, dann stelle sich die Frage, wie diese Äußerung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz passe, mit dem die Koalition von Union und FDP mit der ermäßigten Mehrwertsteuer auf Übernachtungskosten neue bürokratische Regelungen eingeführt habe. Durch die geplante Kopfpauschale im Gesundheitswesen drohe ebenfalls eine Zunahme der Bürokratie.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrat die Ansicht, die Umsatzsteuerregelung für Hotels wirke beim Bürokratieabbau wie ein Klotz am Bein.

Die Linksfraktion wies darauf hin, dass sich durch die Einführung eines Mindestlohns viel Bürokratiekosten sparen lassen würden. Dann wäre es nicht mehr nötig, Berechnungen zur Aufstockung von Hartz IV für Geringverdiener durchzuführen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen