Einführung eines Unternehmensstrafrechts


Fraktion Die Linke: Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht
Deutschland nimmt eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren



Für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/7983) stark. Danach soll der Bundestag die Deutshe Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung eines Regelwerkes zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen und daneben die Anpassung des Strafprozessrechts zur Ahndung von Unternehmensstraftaten vorsieht. Dies solle auch bei ausschließlich im Ausland begangenen Verfehlungen von deutschen Unternehmen oder Tochterunternehmen gelten.

Mit den Bundesländern sollen dem Antrag zufolge Gespräche über die Einrichtung von angemessen ausgestatteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Gerichten geführt werden. Wie es in dem Antrag heißt, nimmt Deutschland auf internationaler Ebene eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren. Daher hätten zahlreiche Skandale deutscher Unternehmen nicht hinreichend strafrechtlich aufgearbeitet werden können, und Unternehmen, die große Gewinne erwirtschafteten, schafften es so, sich vor ihrer Verantwortung zu drücken.

In etlichen Staaten existiert bereits ein Unternehmensstrafrecht. Neben den USA trifft dies auf 21 von 28 EU-Mitgliedsstaaten zu. Deutschland nimmt eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren. Daher konnten zahlreiche Skandale deutscher Unternehmen nicht hinreichend strafrechtlich aufgearbeitet werden. Unternehmen, die große Gewinne erwirtschaften, schaffen es so, sich vor ihrer Verantwortung zu drücken.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 29.03.19


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