Obergrenzen für Dispositionszinsen gefordert
Laut SPD-Fraktion sind die Zinssätze für Kontoüberziehungen in Deutschland "unverhältnismäßig hoch"
Preistransparenz bei Überziehungsprodukten: Banken sollen dem Bundestag alle zwei Jahre darlegen, wie sich die Zinssätze für Kreditprodukte für Verbraucher zusammensetzen
(28.11.12) - Der Zinssatz für Kontoüberziehungen, der sogenannte Dispo-Zins, soll auf maximal acht Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank begrenzt werden. Das fordert in einem Antrag die SPD-Fraktion (17/10988) von der Bundesregierung. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich veröffentlicht. Gleichzeitig sollen die Kreditinstitute in einer gesetzlichen Regelung dazu verpflichtet werden, bei einer "nicht unerheblichen Dauer" der Kontoüberziehung den Verbraucher auf ein für ihn kostengünstigeres Kreditprodukt aufmerksam zu machen.
Ebenso soll die Bundesregierung Maßnahmen zur verbesserten Preistransparenz bei Überziehungsprodukten prüfen und ergreifen. So sollen die Banken dem Bundestag alle zwei Jahre darlegen, wie sich die Zinssätze für Kreditprodukte für Verbraucher zusammensetzen.
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung weiterhin dazu auf, zu prüfen, ob diese Daten im Interesse des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einheitlichen Kriterien erhoben werden sollten und sich "gegebenenfalls auf europäischer Ebene" für eine entsprechende Ergänzung der Verbraucherkreditrichtlinie einsetzen. Laut SPD-Fraktion sind die Zinssätze für Kontoüberziehungen in Deutschland "unverhältnismäßig hoch".
Während die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte in Deutschland 10,27 Prozent betragen, schreibt die Fraktion, würden sich die deutschen Banken bei der Europäischen Zentralbank für derzeit 0,12 Prozent refinanzieren. Die Kunden der Banken profitierten damit nicht von den niedrigen Zinssätzen.
Die Definition einer absoluten Obergrenzen sei "einer marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaft grundsätzlich fremd und nicht geeignet, den variablen Leit- oder Basiszinssätzen Rechnung zu tragen", schreibt die Fraktion. Eine gesetzliche Deckelung bei acht Prozentpunkten über dem Basissatz würde aber "die langjährige Marktsituation" widerspiegeln. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>