Anwendung und Wirksamkeit von Bankentestamenten


Banken-Abwicklungseinheit: BaFin trifft ihre Einschätzung über die potentielle Systemgefährdung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
Die BaFin kann dabei die Beseitigung von Abwicklungshindernissen anordnen und erhält damit theoretisch sehr weitgehende Eingriffsbefugnisse

(28.10.13) - Die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Banken-Abwicklungseinheit ist arbeitsfähig. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14711) mit. Zudem stellt die Bundesregierung zur Frage der "Systemgefährdung" heraus: "Kreditinstitute, bei denen es aufgrund ihrer Größe, Vernetzung, Substituierbarkeit / Finanzmarktinfrastruktur oder Komplexität unwahrscheinlich erscheint, dass diese mittels eines normalen Insolvenzverfahren abgewickelt werden können, gelten als potentiell systemgefährdend. Die BaFin trifft ihre Einschätzung über die potentielle Systemgefährdung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und auf Grundlage der Kategorien und Indikatoren des § 48b Absatz 2 KWG."

Die Fragesteller hatten vorbemerkt:
"Mit Inkrafttreten des 'Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen' müssen Banken in Deutschland für Krisenfälle künftig regelmäßig Sanierungspläne vorlegen, auf deren Grundlage die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Abwicklungspläne erstellt (Bankentestamente). Die BaFin kann dabei die Beseitigung von Abwicklungshindernissen anordnen und erhält damit theoretisch sehr weitgehende Eingriffsbefugnisse.

Jedoch ist unklar, wie sie diese genau anwenden wird. Da Bankenrettungen quasi über das Wochenende beschlossen werden müssen, stellen Bankentestamente im Prinzip eine sinnvolle Vorbereitung für den Krisenfall dar. In der Praxis werden sie jedoch schnell an ihre Grenzen stoßen, wie Erfahrungen aus den USA zeigen. Bezüglich der Szenarien, die ihrem Abwicklungsplan zugrunde liegen, schreibt etwa die Investmentbank Goldman Sachs in ihrem Abwicklungsplan: 'Die Umstände, die zu einem Kollaps einer für das System wichtigen Institution führen, werden wahrscheinlich andere sein als in diesen Annahmen vorgegeben' (Handelsblatt vom 4. Juli 2012).

Laut einem Sprecher der US-amerikanischen Einlagensicherung Federal Deposit Insurance Corporation hat bisher keine Bank einen Insolvenzplan vorgelegt, der das Finanzsystem nicht zu sprengen drohte (Handelsblatt vom 28. Juni 2013).Weitere Zweifel an der Wirksamkeit von Bankentestamenten lässt die bislang fehlende internationale Rechtsgrundlage für die Abwicklung grenzüberschreitend tätiger Banken aufkommen."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen