Europäisches Urheberrecht
EU-Kommissar Oettinger will bis etwa September dieses Jahres einen Entwurf für ein modernisiertes europäisches Urheberecht vorlegen
Der aktuell diskutierte Entwurf enthalte auch gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht einige Neuerungen
(27.01.15) - Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hat im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz erneut bekräftigt, bis etwa September dieses Jahres einen Entwurf für ein modernisiertes europäisches Urheberecht vorzulegen. Bei der Sitzung stellte Oettinger Eckpunkte für sein künftiges Aufgabenfeld vor und lud die Ausschussmitglieder zu einer engen Zusammenarbeit in den für sie relevanten Feldern wie etwa dem Urheberrecht oder verbraucherschutzrechtlichen Aspekten des Datenschutzes ein. Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident und EU-Kommissar für Energie hatte das Ressort zum 1. November vergangenen Jahres übernommen.
Auf Nachfragen von Vertretern von CDU/CSU, SPD und Linken erläuterte Oettinger, dass er sich die "Copyright Directive" in Form einer gemischten Gesetzgebung vorstellen könne. Das heißt, Teile des Vorhabens könnten als unmittelbar geltende Verordnung erlassen werden, andere Bereiche als von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzende Richtlinie. Dazu erwarte er zunächst eine Grundsatzdebatte im Rat, bevor er einen Entwurf präsentieren werde. Regelungsgegenstand sollen laut Oettinger jene intellektuellen Produkte sein, die eine grenzüberschreitende Bedeutung haben.
Auf Fragen von Vertretern der Grünen, CDU/CSU und SPD äußerte sich Oettinger auch über die geplante Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Der aktuell diskutierte Entwurf enthalte auch gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht einige Neuerungen. Allerdings könnte das Schutzniveau "knapp unterhalb" des deutschen Datenschutzes liegen, berichtete der EU-Kommissar. Entschieden werden müsse, ob es sich dabei um eine abschließende Regelung handeln soll oder ob die Mitgliedsstaaten darüber hinausgehende Regelungen aufstellen werden können. Im letzteren Fall könnten betroffene Unternehmen - wie auch aktuell in der EU - allerdings dazu tendieren, in die Länder auszuweichen, wo die Standards am geringsten ausgeprägt sind, sagte Oettinger. Der EU-Kommissar zeigte sich optimistisch, dass die Datenschutz-Grundverordnung noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. (Deutscher Bundestag: ra)
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