Debatte über Gema-Tarifänderung berechtigt
Durchsetzung von Urheberrechten: Deutsche Bundesregierung will die "Gema-Vermutung" beibehalten
Kritik an der Monopolstellung der Gema: Anderen Verwertungsgesellschaften sei es angesichts dessen bislang nicht gelungen, sich ebenfalls am Markt zu platzieren
(20.11.12) - Im Interesse der Durchsetzung von Urheberrechten sollte an der sogenannten Gema-Vermutung festgehalten werden. Zu dieser Einschätzung gelangte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Stadler verwies darauf, dass die Gema-Vermutung nicht vom Gesetzgeber geschaffen worden sei, sondern Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei. Demnach müssen Veranstalter die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke Gema-pflichtig sind.
Das Gericht sei dabei der Grundüberlegung gefolgt, "wie es möglich ist, die Rechte der Urheber geltend zu machen", sagte der Staatssekretär. "Es wäre nicht möglich, wenn die Verwertungsgesellschaft in jedem Einzelfall nachweisen müsste, dass ein Gema-pflichtiges Repertoire gespielt worden ist", befand Stadler. Für den Veranstalter sei es hingegen leichter, den Gegenbeweis zu führen.
Ganz anders beurteilte das Christian Hufgard, Vorsitzender des Vereins Musikpiraten. Er stellte vor dem Ausschuss die öffentliche Petition für eine Abschaffung der Gema-Vermutung, die mehr als 60.000 Unterstützer gefunden hat, vor. "Wer Geld fordert, muss nachweisen können, dass er dazu auch berechtigt ist", sagte Hufgard. Daher solle seinen Vorstellungen nach die Gema anhand von Titellisten prüfen, ob bei ihr gelistete Urheber betroffen sind und Gebühren anfallen. "Bisher müssen die Veranstalter diese aufwendige Aufgabe übernehmen", kritisierte Hufgard. Kritik übte er auch an der Monopolstellung der Gema. Anderen Verwertungsgesellschaften sei es angesichts dessen bislang nicht gelungen, sich ebenfalls am Markt zu platzieren.
Staatssekretär Stadler räumte ein, dass mit der Widerlegung der Gema-Vermutung ein gewisser Aufwand verbunden sei. "Das ist leider unvermeidlich", betonte er. Was die "Monopolstellung" angeht, so machte Stadler deutlich, dass es sich nicht um ein "gesetzgeberisches Monopol" handle. Eine Konkurrenz sei möglich, angesichts des "faktischen Monopols" aber schwierig, so Stadler.
Der Justiz-Staatssekretär ging auch auf die Kritik an dem von der Gema geplanten neuen Tarifsystem ein. Hierzu lagen den Abgeordneten zwei Petitionen vor. Sowohl die Geschäftsführerin vom Verband Mecklenburgischer Ostseebäder, Anett Bierholz, als auch der Musiker Thomas Theophil kritisierten die "exorbitanten und existenzgefährdenden" Erhöhungen. "Das hat zu Wut und Verzweiflung bei Gastronom und Hoteliers geführt", sagte Bierholz. Der Punkmusiker Thomas Theophil nannte die Tariferhöhung inakzeptabel. Veranstalter könnten darauf nur durch höhere Eintrittspreise oder eine Senkung der Auftrittsgagen reagieren. Auch mit Blick auf die Monopolstellung der Gema forderte Theophil daher eine staatliche Alternative als Rechteverwerter.
Die öffentliche Debatte über die Tarifänderung sei berechtigt, sagte Max Stadler. Sie habe unter anderem dazu geführt, dass am 26. Oktober eine Anhörung aller Betroffenen stattgefunden habe, bei der man sich "in einigen Punkten angenähert hat". Der Staatssekretär verwies darauf, dass die geplante Tarifänderung – entscheidend sollen Größe des Veranstaltungsgeländes und die Dauer der Veranstaltung sein – in 60 Prozent aller Fälle zu einer Verbilligung führen würde.
Weiter führte Stadler aus, dass der Staat keinen direkten Einfluss auf die Tarife nehmen könne. "Wir unterstützen aber das derzeit stattfindende Schiedsverfahren zur Angemessenheit der Tarife", betonte er. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass man auf diesem Wege oft ein Ergebnis erzielen konnte, "dass für alle Seiten tragbar ist". Der Forderung nach einer staatlichen Alternative zur Gema erteilte er eine Absage. Konkurrenz zu einem Monopolisten zu schaffen, sei zwar richtig. "Der Staat wäre dabei aber keine Lösung", befand Stadler. (Deutscher Bundestag: ra)
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