BlackRock bei Banken-Test dabei
Ausübung des bankenunionalen Fragerechts – Antworten der Europäischen Zentralbank und des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Fragen des Abgeordneten Frank Schäffler vom 10. Juli 2018
Schäffler hatte geschrieben, durch derartige Prüfungen hätten die Unternehmen unmittelbaren Zugang zu sensiblen Daten bekommen
An den Stresstests für Banken der Europäischen Zentralbank (EZB) waren auch Finanzinstitute wie BlackRock und Beratungsunternehmen wie McKinsey als "externe Dienstleister" beteiligt. Dies ergibt sich aus einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/6209). Die Unterrichtung enthält die Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP-Fraktion) an die Europäische Zentralbank (EZB) und den einheitlichen Abwicklungsausschuss.
Schäffler hatte geschrieben, durch derartige Prüfungen hätten die Unternehmen unmittelbaren Zugang zu sensiblen Daten bekommen: "Hier besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts, denn Unternehmen besitzen oder verwalten teilweise Aktien-Beteiligungen in Milliardenhöhe bei Banken, die sie prüften."
Die EZB reagierte auf die Kritik mit dem Hinweis, dass Risiken durch die Beauftragung externer Dienstleister "sorgfältig" geprüft worden seien. Zudem habe man dafür gesorgt, dass die Risiken "durch eine Reihe von Bestimmungen in den jeweiligen Verträgen weitestgehend vermieden werden". An der Durchführung der Stresstests beteiligte externe Dienstleister seien verpflichtet, eine strikte Trennung von Teams, die an Stresstests mitwirken, und den Teams, die Finanzinstitute oder Anleger beraten, zu gewährleisten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 19.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.