BlackRock bei Banken-Test dabei


Ausübung des bankenunionalen Fragerechts – Antworten der Europäischen Zentralbank und des Einheitlichen Abwicklungsausschusses auf Fragen des Abgeordneten Frank Schäffler vom 10. Juli 2018
Schäffler hatte geschrieben, durch derartige Prüfungen hätten die Unternehmen unmittelbaren Zugang zu sensiblen Daten bekommen



An den Stresstests für Banken der Europäischen Zentralbank (EZB) waren auch Finanzinstitute wie BlackRock und Beratungsunternehmen wie McKinsey als "externe Dienstleister" beteiligt. Dies ergibt sich aus einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/6209). Die Unterrichtung enthält die Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP-Fraktion) an die Europäische Zentralbank (EZB) und den einheitlichen Abwicklungsausschuss.

Schäffler hatte geschrieben, durch derartige Prüfungen hätten die Unternehmen unmittelbaren Zugang zu sensiblen Daten bekommen: "Hier besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts, denn Unternehmen besitzen oder verwalten teilweise Aktien-Beteiligungen in Milliardenhöhe bei Banken, die sie prüften."

Die EZB reagierte auf die Kritik mit dem Hinweis, dass Risiken durch die Beauftragung externer Dienstleister "sorgfältig" geprüft worden seien. Zudem habe man dafür gesorgt, dass die Risiken "durch eine Reihe von Bestimmungen in den jeweiligen Verträgen weitestgehend vermieden werden". An der Durchführung der Stresstests beteiligte externe Dienstleister seien verpflichtet, eine strikte Trennung von Teams, die an Stresstests mitwirken, und den Teams, die Finanzinstitute oder Anleger beraten, zu gewährleisten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 19.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen