Ermittlung der Hartz-Regelsätze
SPD fordert andere Berechnung der Hartz-IV-Sätze und Mindestlohn von 8,50 Euro
Für die Ermittlung der Hartz-Regelsätze stellt die SPD-Fraktion zahlreiche Bedingungen auf
(17.11.10) - Die SPD-Fraktion hat in einem Antrag (17/3648) ihre Kritik an den neuen Hartz-IV-Regelsätzen, den Berechnungen der Deutsche Bundesregierung und dem Bildungspaket für Kinder zusammengefasst und zahlreiche Forderungen formuliert. Zudem verlangen die Parlamentarier in ihrer Vorlage, die heute vom Bundestag in erster Lesung behandelt wird, einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde.
Für die Ermittlung der Hartz-Regelsätze stellt die SPD-Fraktion zahlreiche Bedingungen auf. Insbesondere die sogenannte Referenzgruppe, die die statistische Grundlage der Berechnungen bildet, solle anders zusammengesetzt sein. Das sind jene Haushalte, die ihre Ausgaben über Monate aufgeschrieben haben und aus deren Konsumverhalten Union und FPD die Höhe der Hartz-Sätze abgeleitet hatten.
Bei der Festsetzung der Referenzhaushalte solle bei allen Haushaltstypen das "unterste Quintil" verwendet werden, fordert die SPD-Fraktion. Dabei seien die untersten 20 Prozent der nach der Höhe des Einkommens geschichteten Haushalte erst dann zu bilden, nachdem die nicht zu berücksichtigenden Haushalte aus der Gesamtstichprobe herausgerechnet worden seien.
Nicht zu berücksichtigen seien Haushalte, die in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 angegeben hätten, von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehungsweise dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu leben. Haushalte, die kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielten und trotzdem aus Unkenntnis oder Scham darauf verzichten, Leistungen zu beantragen, seien verlässlich aus der Stichprobe auszuschließen, um Zirkelschlüsse zu vermeiden, schreibt die SPD-Fraktion.
Die EVS sei derzeit nicht geeignet, um den Bedarf von Kindern realitätsnah abzubilden, heißt es weiter. Da allerdings keine andere Datenbasis zur Verfügung stehe, sei unverzüglich ein Expertenkreis einzusetzen, der Vorschläge für die Ermittlung realitätsnaher Kinderregelbedarfe vorlegen soll. Darüber hinaus müssten bereits jetzt die ermittelten Regelbedarfe einer Plausibilitätskontrolle unterworfen werden; insbesondere in den Bereichen Ernährung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sollten Mindeststandards definiert werden.
Bei der Festsetzung des regelsatzrelevanten Verbrauchs müssten die nicht zu berücksichtigenden Ausgabeposten im Gesetzestext definiert werden und die Referenzgruppe um die Haushalte bereinigt werden, die derartige Ausgaben haben. Laufende, unabweisbare Bedarfe, die bislang nicht erfasst oder von atypischem Umfang sind, seien abzudecken, heißt es weiter.
Zur Existenzsicherung notwendige langlebige Gebrauchsgüter, etwa "weiße Ware", müssten auf Antrag gewährt werden, so dass die durchschnittlich anfallenden Verbrauchsausgaben bei der Ermittlung der Regelbedarfe auszuschließen seien. Bei der Fortschreibung der Regelbedarfe sei nur die Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen heranzuziehen.
Zur Sicherung einer "bundesweit vergleichbaren Grundsicherung bei Bildung, Betreuung und soziokultureller Teilhabe" sei eine gemeinsame und nachhaltige Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, heißt es im Antrag.
Ein bedarfsgerechter Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturen könne sinnvoll daher nur in einem Nationalen Bildungspakt verwirklicht werden, in dem unverzüglich verbindliche Vereinbarungen zu dessen Umsetzung bis zum Jahr 2020 zu treffen seien, heißt es weiter.
Wichtig seien dabei unter anderem verbindliche Vereinbarungen für den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsangeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung für ein- bis sechsjährige Kinder, für den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen und für die flächendeckende Schulsozialarbeit an allen Schulen. (Deutscher Bundestag: ra)
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