Lebensdauerverkürzung bei Produkten


Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, "insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind"
Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen



Die Absicht von Herstellern, durch eingebaute Mängel für eine kurze Lebensdauer ihrer Produkte zu sorgen (geplante Obsoleszenz) ist laut einer vom Bundesumweltamt in Auftrag gegebenen Studie nicht nachweisbar. Das sagte Ines Oehme, beim Bundesumweltamt für die Bereiche Öko-Design, Umweltkennzeichnung und umweltfreundliche Beschaffung zuständig, vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Die Studie zeige vielmehr, dass Obsoleszenz ein sehr vielschichtiges Phänomen sei, sagte Oehme.

Siddharth Prakash vom Öko-Institut, welches die Studie durchgeführt hat, verwies darauf, dass es unterschiedliche Gründe gebe, warum Verbraucher ihre Elektrogeräte ersetzen. Im Bereich der Haushaltsgroßgeräte, wie etwa bei Waschmaschinen, sei zwar in der Tat zu beobachten, dass der Anteil der Geräte, die in den ersten fünf Jahren kaputtgingen und ersetzt werden mussten seit 2004 stark angestiegen sei. Gestiegen - wenn auch weniger stark - sei aber auch der Anteil an Verbrauchern, die ein neues Gerät kaufen, weil ihnen das alte nicht mehr gefällt obwohl es noch funktionsfähig ist. Bei Flachbildfernsehern sei der Austausch zumeist von einem Wunsch nach Innovation geleitet, was Prakash von einer "psychologischen Obsoleszenz", sprechen ließ.

Ines Oehme ging auch auf das Problem ein, dass die Reparatur der Geräte in Deutschland teils teurer ist als die Produktion in Billiglohnländern. Dies sei ein nicht vollständig aufzulösendes Dilemma, räumte sie ein. Mit Blick auf die Umweltwirkung betonten Oehme und Prakash sei die langlebige Nutzung von Produkten zumeist von Vorteil, selbst wenn neuere Produkte eine bessere Energieeffizienz hätten.

Die Umweltexperten gingen auch auf Empfehlung der Studie ein. Danach ist unter anderem eine Mindestanforderungen an die Lebensdauer von Produkten oder Komponenten sinnvoll, "insofern Teststandards vorhanden und mit zumutbarem Aufwand prüfbar sind". Wichtig sei auch, Verschleißteile, Wartungsintervalle und begrenzte Kapazitäten eindeutig zu deklarieren sowie Information zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen zur Verfügung zu stellen.

Eine weitere vom Bundesumweltamt beauftragte Studie mit dem Titel "Stärkung eines nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivil- und öffentlichen Recht" stellte Anett Jacob, beim Bundesumweltamt zuständig für rechtswissenschaftliche Umweltfragen, vor. Eine der darin erhobenen Forderungen laute, von den Herstellern verpflichtende Garantieaussagen hinsichtlich Mindestlebensdauer und Reparaturdienstleistungen zu verlangen, sagte sie. Hersteller könnten dann auch eine Mindestlebensdauer von Null Jahren angeben. Die Verbraucher hätten mit dieser Regelung eine sichere Entscheidungsgrundlage beim Kauf, so die Expertin. Neben Änderungen im Produktsicherheitsrecht sprach sich die Vertreterin des Bundesumweltamtes auch für eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes auf Umweltverbände aus. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 16.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen