Gesundheitsprogramm im Ausschuss umstritten


Gesundheitsforschung soll von 2011 bis 2014 mit rund 5,5 Milliarden Euro gefördert werden
Bundesregierung: Forschungsprogramme und die Verteilung von Geldern seien "souveräne Entscheidungen der Wissenschaft


(16.02.11) - Medizinische Forschung soll schneller beim Patienten ankommen. Das ist eines der Ziele des im Dezember 2010 von der Deutschen Bundesregierung verabschiedeten Gesundheitsforschungsprogramms, das im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgestellt wurde.

Wie aus dem Programm hervorgeht, soll die Gesundheitsforschung von 2011 bis 2014 mit rund 5,5 Milliarden Euro gefördert werden. Schwerpunkte sind die Erforschung von Volkskrankheiten, individualisierte Medizin, Präventions- und Ernährungsforschung, Versorgungsforschung, Gesundheitswirtschaft und Gesundheitsforschung in globaler Kooperation. Wie eine Regierungsvertreterin im Ausschuss erläuterte, soll das Zusammenspiel von Universitäten und außeruniversitärer Forschung mit der Gründung von sechs deutschen Zentren für Gesundheitsforschung gefördert werden. Bislang seien 27 Standorte in der Diskussion, auf die sich die Zentren verteilen.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte das Programm als Maßnahme, "von der unser Land profitieren wird". Sie wollte wissen, ob man im Bereich der Prävention auf die Unterstützung der Länder angewiesen sei – etwa in Schulen und Kindergärten, in denen Bewegung und Ernährung eine Rolle spielten.

Auch die individualisierte Medizin sei ein wichtiges Feld, betonte die FDP-Fraktion. Sie wollte zudem wissen, wie der Finanzfluss zwischen den Zentren erfolgen soll.

Die SPD-Fraktion befürwortete den im Programm vorgesehenen Stellenwert der Erforschung seltener Krankheiten. Dennoch seien ihre Erwartungen nicht erfüllt worden. “Neben der Situationsanalyse bleibt das Programm eher nebulös", kritisierte die Fraktion. Es fehlten Maßnahmen und Projektideen, etwa im Bereich Versorgungsforschung.

Ähnliche Kritik äußerte die Fraktion Die Linke. Zwar unterstütze man die genannten Schwerpunkte, jedoch frage man sich, welche konkreten Schritte gegangen werden sollen. Zudem bleibe unklar, wie sich die Milliardensumme zwischen den Schwerpunkten verteilen werde.

Forschungsprogramme und die Verteilung von Geldern seien "souveräne Entscheidungen der Wissenschaft", hieß es von Seiten der Regierung. Das Forschungsprogramm ermögliche Schwerpunkte, nationale Strategien und die dringend notwendige Konzentration.

Wie die Konzentrationsidee umgesetzt werden soll bei 27 Standorten, fragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es dränge sich der Eindruck auf, der Bund stecke Geld in die Forschung, weil die Länder dies nicht mehr leisten könnten. Man müsse sich fragen, ob die Forschungsstrukturen nicht insgesamt "auf den Prüfstand" gehörten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen