Vorstoß für Gemeinnützigkeit
Zivilgesellschaft ist gemeinnützig - Nach Ansicht der Linksfraktion soll "rechtsstaatlich höchst fragwürdige Praxis" beendet werden
Erwähnung eines Vereins im Bericht einer Landesverfassungsschutzbehörde allein könne ausreichen könne, um den Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen
Der Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke nach Paragraph 52 der Abgabenordnung soll um Zwecke wie die "Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten", "Förderung des Friedens", "Förderung der sozialen Gerechtigkeit", "Förderung des Klimaschutzes", "Förderung der informationellen Selbstbestimmung", "Förderung der Menschenrechte" und "Förderung der Gleichstellung der Geschlechter" erweitert werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/15465).
Außerdem soll die nach Ansicht der Linksfraktion "rechtsstaatlich höchst fragwürdige Praxis" beendet werden, dass ein Verein seine Verfassungstreue beweisen müsse und dass die Erwähnung eines Vereins im Bericht einer Landesverfassungsschutzbehörde allein dazu ausreichen könne, um den Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Unter Hinweis auf eine Initiative des Bundesfinanzministeriums zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac heißt es, das Gemeinnützigkeitsrecht werde "in erschreckender Weise" dazu eingesetzt, um auf politisch unliebsame Vereine Druck auszuüben, ihnen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit zu schaden und sie in Verruf zu bringen.
Nach dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac sei inzwischen auch der politischen Kampagnenplattform Campact und der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. "Diese Repression gegen Andersdenkende muss aufhören", fordert die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 12.02.20
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