BaFin will keine Unternehmen bewerten
Für eine staatliche Institution wie die BaFin ist es schwierig, Geschäftsmodelle zu bewerten
Man kann die Verbraucher nicht ganz aus der Verantwortung entlassen
(11.03.14) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will keine Unternehmen bewerten. Es könne nicht Aufgabe der Finanzaufsicht sein, festzustellen, dass Unternehmen A gut und Unternehmen B schlecht sei, erklärte BaFin-Präsidentin Elke König bei einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses. Für eine staatliche Institution wie die BaFin sei es schwierig, Geschäftsmodelle zu bewerten.
Hintergrund war eine Frage nach dem Fall "Prokon". Das Windenergie-Unternehmen "Prokon", das bundesweit mit seinen hochverzinslichen Genussrechten geworben hatte, war kürzlich in die Insolvenz gegangen. König betonte vor den Abgeordneten das Leitbild vom mündigen Bürger, der auch mit den Konsequenzen von finanziellen Fehlentscheidungen leben müsse. Man könne die Verbraucher nicht ganz aus der Verantwortung entlassen. Es sei aber ein Problem, dass nicht jeder Verbraucher das gleiche Wissen habe. Daher sollten die Themen Klassifizierung von Finanzprodukten zum Beispiel mit Ampelsymbolen und die verschiedenen Anlegertypen ernsthaft diskutiert werden.
Zur geplanten europäischen Bankenaufsicht stellte König fest, die deutsche Finanzaufsicht werde auch in Zukunft eine große Rolle spielen. Bisher noch nicht beantwortet sei die Frage, wie mit den ganz großen, weltweit operierenden Banken bei Schieflagen umgegangen werden könne. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.