Hohe Steuerausfälle durch "Kreditfabriken"


Im Finanzsektor ist es seit einigen Jahren üblich geworden, banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen zu lassen, um Kosten zu sparen
Durch die Steuerbefreiung im Verwaltungswege seien bis Anfang 2010 Mindereinahmen bis zu 50 Millionen Euro entstanden

(09.05.12) - Der Bundesrechnungshof hat massive Bedenken gegen Steuervorteile für sogenannte Kreditfabriken, in die banktechnische Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit Krediten ausgelagert werden. Die Finanzämter würden diese Kreditfabriken aufgrund eines 2008 gefassten Beschlusses der Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern von der Umsatzsteuer befreien. Der Beschluss sei im Vorgriff auf eine angestrebte gesetzliche Regelung getroffen worden, zu der es jedoch bis heute nicht gekommen sei, kritisiert der Bundesrechnungshof in einem als Unterrichtung (17/9283) vorgelegten Bericht. Durch die Steuerbefreiung im Verwaltungswege seien bis Anfang 2010 Mindereinahmen bis zu 50 Millionen Euro entstanden. "Bis heute dürften weitere Steuerausfälle in Millionenhöhe hinzugekommen sein", heißt es in dem Bericht.

Zu den Kreditfabriken erläutert der Bundesrechnungshof, im Finanzsektor sei es seit einigen Jahren üblich geworden, banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen zu lassen, um Kosten zu sparen. Kreditfabriken würden im Vorfeld einer Kreditgewährung Sicherheiten bewerten und Risiken überprüfen sowie nach Gewährung des Kredits die Adresspflege, Überwachung der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen übernehmen. Um die Steuerbefreiung hätten einige Bankenverbände gebeten, weil den Banken wegen fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeiten höhere Kosten durch die von den Kreditfabriken in Rechnung gestellte Umsatzsteuer entstanden seien.

Nach Angaben des Rechnungshofs hoben die Abteilungsleiter zwar die Steuerbefreiung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung inzwischen auf, beschlossen aber zugleich eine Übergangsregelung, nach der die Befreiung bis zum 31. Dezember 2012 weiter im Verwaltungswege angewendet werden kann. Damit ist der Rechnungshof nicht zufrieden. Es sei geboten, "die Besteuerung bei den Kreditfabriken umgehend sicherzustellen. Gründe für die Befreiung sind nicht ersichtlich." An das Bundesfinanzministerium ergeht der Appell der Prüfer, "steuerliche Vergünstigungen nicht im Verwaltungswege einzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in der Praxis angewandt werden." (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen