Digitalisierung und Nachhaltigkeit


EU-Politik generell sehr wirtschafts- und weniger nachhaltigkeitsorientiert?
Autonomes Fahren nicht zwingend schon mit Nachhaltigkeit in Verbindung zu bringen



Für eine engere Verzahnung von digitalen Techniken und Nachhaltigkeitsstrategien haben Vertreter des "Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen" (WBGU) geworben. Mit der Digitalpolitik auf EU-Ebene sei sie nicht zufrieden, meinte die Vorsitzende des Gremiums, Professor Sabine Schlacke, im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bei einem öffentlichen Fachgespräch unter der Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen). Die EU-Politik sei generell sehr wirtschafts- und weniger nachhaltigkeitsorientiert.

Der Co-Vorsitzende, Professor Dirk Messner, befand, dass der enorme Stromverbrauch, der mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehe, nur zu rechtfertigen sei, wenn er komplett aus erneuerbaren Energien gedeckt werde. Als einen Nutzen der Digitalisierung strich er heraus, dass die Organisation der Kreislaufwirtschaft heute so gut wie noch nie funktionieren könne. Allerdings müsse die Politik auch Anreize dafür schaffen.

Er forderte die Abgeordneten dazu auf, die mit der Thematik verbundenen ethischen Fragen sofort anzugehen. So verwies er auf Überlegungen, das Erbgut zu beeinflussen oder das Gehirn so zu manipulieren, dass die Denkfähigkeit erhöht wird. Messner ging auch darauf ein, dass Maschinen zunehmend analytische Fähigkeiten besäßen, die früher Menschen vorbehalten gewesen seien. Künstliche Intelligenz (KI) könne Schach schon seit 1997 besser als der Mensch spielen. Inzwischen würden durch KI schon wissenschaftliche Bücher produziert.

Positiv ist für Messner, dass Probleme im Zusammenhang mit nachhaltiger grüner Ökologie mit digitaler Technologie besser gelöst werden können. Allerdings bedeute dies nicht automatisch in der Wirtschaft eine Abkoppelung von Emissionen. Nötig sei eine ökologische Steuerreform, die die Politik endlich auf den Weg bringen müsse. Das sei ein "ganz alter Hut".

Schlacke beantwortete die Frage, ob auch private Daten Gemeinschaftsgüter seien, mit einem klaren Ja. Bei entsprechender Anonymisierung oder der Vermeidung, Geschäftsgeheimnisse preiszugeben, müsse ihre Verwendung durch die öffentliche Hand erlaubt werden, wenn sie - wie etwa im Umweltbereich - dem Allgemeinwohl dienten. Beispielhaft verwies sie auf das autonome Fahren, das nicht zwingend schon mit Nachhaltigkeit in Verbindung zu bringen sei, weil dabei ja auch Energie verbraucht werde. Die Auswertung auch von privaten Daten könne zu einer besseren Steuerung führen.

Für Schlacke zählt es zur Daseinsvorsorge, um die sich die Politik zu kümmern habe, neue Regelungen für den Bereich der sozialen Medien - heute von wenigen Unternehmen dominiert - zu finden. So müsse jeder die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Plattformen zu wählen.

Generalsekretärin Professor Maja Göpel hob hervor, dass die Öffentlichkeitsarbeit ein Schwerpunkt der Arbeit des WBGU sei. Dabei würden aktuelle Probleme aufgegriffen. Als Beispiel nannte sie den Flächenverbrauch durch Nahrungsmittelproduktion, Energiegewinnung und Infrastruktur. Die Bedeutung der Thematik müsse bewusst gemacht werden: Nicht die Natur habe damit ein Problem, sondern die Gesellschaft, die damit umgehen müsse. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 07.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen