Subsidiaritätsrüge zu EU-Verordnung
EU-Vorschlag wird von den Abgeordneten gerügt: Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Während der Debatte im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, die geforderte Subsidiaritätsrüge sei "gut und richtig"
Der Verkehrsausschuss hat den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates "über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes" gerügt. CDU/CSU-, SPD-, AfD- und Linksfraktion stimmten in der Sitzung für einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag, in dem eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzips festgestellt wird. Die FDP-Fraktion stimmte gegen den Antrag, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Zur Begründung der Subsidiaritätsrüge führen Union und SPD in ihren Antrag an, mit der im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Bündelung von Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) bei einer einzigen Behörde pro Mitgliedstaat greife die EU-Kommission unmittelbar in das Hoheitsrecht jedes Mitgliedsstaates ein, sein Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich der Behördenorganisation selbst zu regeln. Daher verletze der Verordnungsvorschlag, dessen Ziel, die Vollendung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes voranzutreiben, geteilt werde, das Subsidiaritätsprinzip, heißt es in der Vorlage.
Zusätzlich wird auch die "Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips" gerügt. Das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen, könne mit der vorgeschlagenen Bündelung und damit der Festlegung der zuständigen Behörde durch Gemeinschaftsrecht nicht erreicht werden. Gerade in föderalen Staaten könne die gegenüber der EU zu benennende einzige zuständige Behörde die Prüfung der Anträge in der Regel nur an andere zuständige Behörden delegieren, was nicht zu einem Zeitgewinn sondern eher zu Verzögerungen führe, schreiben Union und SPD.
Zu dem Koalitionsantrag lag dem Verkehrsausschuss auch ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Darin wird eine Ergänzung des Antrages von Unions- und SPD-Fraktion gefordert, wonach Genehmigungsverfahren künftig nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. Bei Enthaltung der FDP-Fraktion wurde der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Während der Debatte im Ausschuss betonten die Koalitionsfraktionen, die geforderte Subsidiaritätsrüge sei "gut und richtig". Dem Vorschlag der AfD-Fraktion könne man sich aber nicht anschließen, da es nicht realistisch sei, in jedem Falle innerhalb von zwei Jahren eine gesetzeskonforme Planung vorzulegen, sagte die SPD-Vertreterin.
Der Vertreter der AfD-Fraktion argumentierte, mit dem Ergänzungsvorschlag greife seine Fraktion im Grunde nur Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag auf. Darin hätten Union und SPD zu lange Planungsverfahren kritisiert und angekündigt, entsprechende EU-Regelungen "eins zu eins" umsetzen zu wollen.
Keine Unterstützung für den Koalitionsantrag gab es von Seiten der FDP-Fraktion. Man könne nicht andauernd fordern, Planungsverfahren zu beschleunigen und wenn die EU dann entsprechende Regelungen vorschlage, denen nicht folgen, sagte der FDP-Vertreter.
Beschleunigungen der Planung "um ihrer selbst willen" seien nicht sinnvoll, befand die Vertreterin der Linksfraktion. Wichtig sei es, die Bürger an den Planungsverfahren angemessen zu beteiligen.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete die Enthaltung seiner Fraktion zu dem Koalitionsantrag damit, dass die EU-Vorlage durchaus Spielräume biete. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sehe seine Fraktion nicht als verletzt an, sagte er. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 02.08.18
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