EU-US-Datenschutz-Abkommen


Abkommen zwischen der EU und den USA: Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
Verhandlungen über dieses "EU-US-Datenschutzabkommen" noch nicht abgeschlossen

(02.12.14) - Um die Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und den USA "über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3019) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2925).

Wie die Regierung darin ausführt, sind die Verhandlungen über dieses "EU-US-Datenschutzabkommen" noch nicht abgeschlossen. Sie gehe jedoch davon aus, dass zwischen der EU und den USA bereits geschlossene Übereinkommen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, die datenschutzrechtliche Bezüge aufweisen, vom Anwendungsbereich des EU-US-Datenschutzabkommens erfasst sein werden. Dies führe allerdings aus ihrer Sicht "nicht zur inhaltlichen Verdrängung bestehender Übereinkommen beziehungsweise bestehender datenschützender Regelungen, sondern lediglich dazu, dass die bestehenden Übereinkommen – soweit Lücken bestehen – ergänzt werden".

Wie die Regierung in ihrer Antwort weiter schreibt, ist der Anwendungsbereich des EU-US-Datenschutzabkommens auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen begrenzt. Die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit den USA werde daher aus ihrer Sicht nicht erfasst. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen