Nachbesserungen bei REACH-Verordnung


REACH-Compliance: Qualitätsmängel bei der Chemikalien-Regulierung unter REACH
Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt aber, dass dieser Schutz nur lückenhaft gewährleistet ist



Die Deutsche Bundesregierung drängt auf Verbesserungen bei der europäischen Chemie-Regulierung unter der REACH-Verordnung. In einer Antwort (19/6251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5712) führt die Bundesregierung aus, dass unter anderem die Zahl der durch die Europäischen Chemikalienagentur durchgeführten Dossierevaluierung erhöht werden müsse.

Auch bei der Ressourcenausstattung der Behörde, der Geschwindigkeit der Verfahren sowie der Datenqualität und -aktualität in den Dossiers sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf. Zudem sollte laut Antwort über eine Kostenbeteiligung der Registranten diskutiert werden. Allerdings habe die EU-Kommission diese Vorschläge noch nicht aufgegriffen, schränkt die Bundesregierung in der Antwort ein.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der EU die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Durch die Verordnung soll der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU erhöht werden. Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt aber, dass dieser Schutz nur lückenhaft gewährleistet ist. Dem elementaren Grundsatz der REACH-Verordnung "No data – no market" wird allzu häufig nicht entsprochen.

Seit 2010 müssen Unternehmen Chemikalien, die sie herstellen oder verwenden, durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA registrieren lassen und dabei Dossiers mit umwelt- und gesundheitsrelevanten Daten und Studien einreichen. Damit geht die Beweislast auf die Unternehmen über. Bei unbeherrschbaren Risiken können die Behörden die Verwendung von Stoffen beschränken. Es werden jedoch lediglich 5 Prozent der Dossiers durch die ECHA geprüft.

Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellt außerdem Qualitätsmängel bei mindestens einem Drittel aller von den Unternehmen eingereichten Dossiers. Wenn Unternehmen nur mangelhafte Daten liefern, können Gefährdungen von Mensch und Umwelt jedoch übersehen werden. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. Diese Qualitätsmängel zeigen, dass eine stärkere Überprüfung der Dossiers notwendig ist.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 06.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen