Zwei Fraktionen fragen nach Cum-Ex


Cum-Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung
Seit 2012 läuft in Deutschland die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals



Nach dem internationalen Ausmaß der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag von Aktien erkundigen sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einer gemeinsamen Kleinen Anfrage (19/6358). Neben zahlreichen Fragen zur Zahl der Cum-Ex-Fälle und dem Stand der Ermittlungen stellen die Abgeordneten weitere Fragen, etwa wann andere Länder von deutschen Behörden im Zeitraum von 2008 bis 2018 über Cum-Ex-Geschäfte oder vergleichbare Geschäfte informiert wurden. Unter Verweis auf Presseberichte schreiben die Fraktionen in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage, das internationale Ausmaß seit weit größer als bisher bekannt. In Rede stehe ein Schaden von mindestens 55,2 Milliarden Euro.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen Fälle, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Leerverkäufe um den Dividendenstichtag herum erreichen konnten, obwohl sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden unter Einbeziehung ausländischer Steuerpflichtiger in Fällen Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt, die eigentlich keine Erstattungsmöglichkeit vorsehen. Beide Geschäfte führten zu massiven fiskalischen Schäden und waren bereits Gegenstand umfassender Diskussion im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12700, Bericht des entsprechenden Untersuchungsausschusses inklusive Minderheitsvoten der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Nach kürzlich veröffentlichten Presseberichten im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Files ist das internationale Ausmaß der in Deutschland seit Jahren diskutierten Geschäfte weitaus größer als bisher bekannt. Experten sprechen vom "größten Steuerraub in der Geschichte Europas". Neben Deutschland scheinen mindestens Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz betroffen. In Rede steht ein Schaden von mindestens 55,2 Mrd. Euro. Vertreter einzelner Staaten haben die Frage aufgeworfen, ob bei entsprechender Warnung durch bereits über Cum-Ex- und vergleichbare Geschäfte informierte deutsche Behörden fiskalische Schäden in anderen Ländern hätten verhindert werden.

Auch wird durch die Berichterstattung die Frage aufgeworfen, ob Cum-Ex- oder vergleichbare Geschäfte in Deutschland weiterhin möglich sind oder in Zukunft möglich sein könnten. Mit "vergleichbare Geschäfte" sind hier und im Folgenden all jene Transaktionen oder Kombinationen von Transaktionen im Umfeld des Dividendenstichtags gemeint, deren Rendite ausschließlich durch steuerliche Effekte erzielt wird, etwa durch Steuererstattungen.

Parallel läuft in Deutschland seit 2012 die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Hierbei ist es neben hunderten laufenden Ermittlungsverfahren und mittlerweile erfolgten Anklagen auch in mindestens einem Fall zu direkten Weisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch Landesfinanzbehörden gekommen (Bundestagsdrucksache 19/852).


eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 01.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen