Linke will Betriebsräte besser schützen
Fraktion Die Linke: Gute Arbeit ist nicht nur unbefristet und tarifvertraglich abgesichert, sondern auch mitbestimmt
Auch das komplizierte Wahlverfahren kann abschreckend wirken - Es muss für alle Betriebe vereinfacht werden und klare Fristen, konkrete Ablaufpläne sowie genaue und verständliche Definitionen vorsehen
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/860) vorgelegt, in dem sie fordert, Betriebsratswahlen zu erleichtern und Betriebsräte besser zu schützen. In neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gebe es keinen Betriebsrat. Gute Arbeit sei aber mitbestimmt, denn die Beteiligung der Beschäftigten stelle sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen werde, schreibt Die Linke. Deshalb solle die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte ausdehnt, deren formelle Arbeitsbedingungen verbessert und ihren Kündigungsschutz ausbaut.
Unter anderem stellt die Fraktion Die Linke fest:
Gute Arbeit ist nicht nur unbefristet und tarifvertraglich abgesichert, sondern auch mitbestimmt. Trotzdem gibt es in neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, keinen Betriebsrat. Der Gesetzgeber muss Betriebsratswahlen insgesamt fördern. Denn betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie. Die Beteiligung der Beschäftigten stellt sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen wird. Zusammen mit den Gewerkschaften ist es Aufgabe von Betriebsräten zu verhindern, dass die Konkurrenz zwischen den Betrieben auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird und diese gegeneinander ausgespielt werden.
Es ist ihre Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen und -verordnungen zu überwachen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, hierzu gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Zum Teil ist das Fehlen eines Betriebsrates darauf zurückzuführen, dass bislang noch keine Versuche seitens der Beschäftigten unternommen wurden, einen Betriebsrat zu gründen. Es ist daher mehr Aufklärung über Rechte und Pflichten von Betriebsräten notwendig. Viele Beschäftigte sind darüber nicht ausreichend informiert.
Auch das komplizierte Wahlverfahren kann abschreckend wirken. Es muss für alle Betriebe vereinfacht werden und klare Fristen, konkrete Ablaufpläne sowie genaue und verständliche Definitionen vorsehen. Außerdem müssen Wahlvorstände externen Sachverstand hinzuziehen können und jedes Mitglied braucht einen Schulungsanspruch. Viele Beschäftigte haben aber auch Befürchtungen, dass ihr Arbeitgeber eine Betriebsratswahl nicht gutheißen würde.
In einer zunehmenden Zahl von Fällen ist das Fehlen eines Betriebsrates nicht auf die mangelnde Initiative der Beschäftigten zurückzuführen, sondern auf mitbestimmungsfeindliches Agieren der Arbeitgeber. Sie versuchen aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Es gibt Arbeitgeber, deren Ziel betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen sind und die nicht wollen, dass es einen ernst zu nehmenden Gegenspieler zur Geschäftsführung gibt. In einem autoritären Kapitalismus gibt es zunehmend autoritären Widerstand gegen Mitbestimmung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gezielt eingeschüchtert und systematisch kaltgestellt. Anwaltskanzleien spezialisieren sich auf "Union Busting", also das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften, beraten Arbeitgeber, wie sie unerwünschte Beschäftigte aus dem Betrieb drängen und psychisch unter Druck setzen können ("Betriebsrats-Bashing"). Dabei werden gesetzliche Grauzonen unerträglich ausgereizt, aber auch gegen geltendes Recht verstoßen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 25.02.18
Newsletterlauf: 23.04.18
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