Tragfähigkeit von Lebensversicherungen


Run-Off-Plattformen: Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige und künftige Tragfähigkeit deutscher Lebensversicherungsgesellschaften im Zuge des Niedrigzinsumfeldes?
Hält die Bundesregierung, unter anderem im Rahmen der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes, mit Blick auf die Zinszusatzreserve, Erleichterungsmaßnahmen für die Lebensversicherungsgesellschaften für möglich?



Um die derzeitige und künftige Tragfähigkeit deutscher Lebensversicherungen im Zuge des Niedrigzinsumfeldes geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/1235). Die Deutsche Bundesregierung soll einen Überblick über die Unternehmen geben und differenzieren, ob sie noch klassische Lebensversicherungen im Bestand haben, noch Neugeschäft betreiben oder das Neugeschäft schon eingestellt haben. Außerdem erwarten die Abgeordneten Auskünfte zu Lebensversicherungsbeständen, die an Investoren verkauft wurden ("Run-Off-Plattformen").

Dabei geht es auch um die Frage, wie die Rechte der Versicherungsnehmer bei Übertragung ihrer Verträge auf "Run-Off-Plattformen" geschützt werden. Vor dem Hintergrund von Forderungen, dass ein Verkauf von Lebensversicherungsbeständen an eine "Run-Off-Plattform" nicht ohne Zustimmung der Kunden möglich sein soll, wird die Regierung gefragt, ob sie eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet.

Vorbemerkung der Fragesteller
Run-Off-Plattformen: Eine Versicherungsgesellschaft im so genannten „Run-off“ betreibt kein Neugeschäft mehr. Zusätzlich sind Gesellschaften gerade im Bereich der Lebensversicherungen dazu übergegangen, Teilbestände an spezialisierte Abwicklungsplattformen, so genannte "Run–off-Plattformen", zu übertragen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang des Jahres 2017 erstmalig die Übertragung von klassischen Lebensversicherungsbeständen an externe Abwickler zugelassen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.03.18
Newsletterlauf: 11.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen