Abschaffung der Abgeltungsteuer
Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte drohe die Kapitalertragsbesteuerung weiter zu verkomplizieren
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d Einkommensteuergesetz [EStG])
Um die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4226). Die Deutsche Bundesregierung soll angeben, welcher Zeitplan verfolgt wird und wie sie dafür sorgen will, dass es nicht zu Abgrenzungsproblemen hinsichtlich der Behandlung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen kommt. Außerdem wird gefragt, wie sich die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Lebensversicherungen und die private Altersvorsorge auswirken würde und ob eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags geplant ist.
Die FDP-Fraktion will ferner von der Bundesregierung wissen, welche Schlussfolgerungen sie aus der Einführung der Abgeltungsteuer in Frankreich vor dem Hintergrund ihrer eigenen Pläne, diese Steuer auf Zinserträge abzuschaffen, zieht. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte drohe die Kapitalertragsbesteuerung weiter zu verkomplizieren und führe bei Sparern, die künftig höher belastet würden, zu Verunsicherung.
Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragssteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d Einkommensteuergesetz [EStG]). Seither wird ein Steuersatz von 25 Prozent direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer beabsichtigte der Gesetzgeber Bürokratiekosten zu senken sowie Kapitalabflüsse zu reduzieren und einen Anreiz für Kapitalrückflüsse zu setzen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden die Steuerzahler und die Finanzbehörden entlastet.
Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Vorhaben ausschließlich Zinseinkünfte von der Abgeltungsteuer auszuschließen droht die Kapitalertragsbesteuerung nach Auffassung der Fragesteller zu zersplittern und das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren. Dies erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur ihre Altersvorsorge zu planen, es sorgt zudem bei den Sparern, die hierdurch stärker belastet würden, für eine tiefe Verunsicherung. Mit ihrem Reformvorhaben läuft die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller Gefahr unnötig bürokratische und rechtliche Probleme aufzuwerfen, die überdies drohen die Finanzverwaltung zu überfordern.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 12.11.18
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