Grüne für Regulieren von Sicherheitsfirmen


Gewaltmonopol des Staates kann erodieren, daher Forderung nach klaren Regelungen für die Sicherheitsbranche
Regierung wird in der Vorlage aufgefordert, sich für eine UN-Konvention zur Regulierung privater Sicherheitsfirmen einzusetzen

(12.01.15) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen im In- und Ausland schaffen. Dabei soll sie unter anderem eine Registrierungspflicht für solche Firmen einführen und ein Zulassungsverfahren entwickeln, "dass die Aufnahme von unternehmerischer Tätigkeit im Sicherheitsbereich an klare Voraussetzungen bindet", wie aus einem Antrag der Fraktion (18/3555) hervorgeht.

Danach soll sich die Regierung unter anderem für einheitliche Regulierungs- und Zertifizierungsregelungen auf EU-Ebene einsetzen, die unter anderem Normen und Standards für Gründungen von Sicherheitsdienstleistern sowie eine Dokumentierung der Qualifikation der Mitarbeiter beinhalten. Auch wird die Regierung in der Vorlage aufgefordert, sich für eine UN-Konvention zur Regulierung privater Sicherheitsfirmen einzusetzen.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, die Wahrung der Inneren Sicherheit diene dem Schutz von Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, denn nur der Staat sei umfassend an Recht und Gesetz gebunden und verfüge über ein Gewaltmonopol. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit gehöre daher "zu den primären Schutzpflichten der öffentlichen Hand".

Die Privatisierung im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit schreite jedoch seit Jahren voran. Dies zeige sich deutlich in der ständig wachsenden Zahl privater Sicherheitsfirmen, in der Ausdifferenzierung ihres Tätigkeitsfeldes sowie der Anzahl des beschäftigten Personals. Werde dieser Bereich nicht kontrolliert, könne das Gewaltmonopol des Staates erodieren. Der zunehmende Rückgriff von privater, aber auch öffentlicher Seite auf private Sicherheitsunternehmen mache es zudem notwendig, sicherzustellen, dass sowohl die Gewerbetreibenden als auch das eingesetzte Personal Mindeststandards an persönlicher Geeignetheit, Zuverlässigkeit und Sachkunde erfüllen. Durch ein mehrstufiges Lizenzierungs- und Zertifizierungsverfahren sei es möglich, "klare Regelungen für die Sicherheitsbranche aufzustellen und einer Erosion des staatlichen Gewaltmonopols entgegen zu wirken". (Deutscher Bundestag: ra)


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