Kein Bedarf für Recht auf Reparatur
Petenten: Hersteller von Elektronikartikeln würden oftmals bewusst Sollbruchstellen planen, die zu einem Defekt des Gerätes nach etwa zwei Jahren führen würden
Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes sei eine Gesetzesänderung daher überfällig, um die Haltbarkeitsdauer von Geräten zu erhöhen und so Ressourcen zu sparen.
Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich keinen Bedarf für die Schaffung des in einer Petition geforderten "Rechts auf Reparatur" für elektronische Klein- und Großgeräte sowie eine Verpflichtung der Hersteller, für dieser Produkte Originalersatzteile für zehn Jahre vorzuhalten. In der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich hingegen für eine Materialüberweisung an die Bundesregierung aus.
In der Petition wird außerdem gefordert, die Originalersatzteile nicht nur an offizielle Reparaturpartner, sondern auch an unabhängige Dienstleister und Verbraucher abzugeben. Reparaturanleitungen und - vor Verkauf - die Haltbarkeitsauslegung müssten zudem öffentlich zugänglich gemacht sowie Beschränkungen zur Eigenreparatur deaktiviert werden.
Zur Begründung schreiben die Petenten, Hersteller von Elektronikartikeln würden oftmals bewusst Sollbruchstellen planen, die zu einem Defekt des Gerätes nach etwa zwei Jahren führen würden. Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes sei eine Gesetzesänderung daher überfällig, um die Haltbarkeitsdauer von Geräten zu erhöhen und so Ressourcen zu sparen.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird auf einen Bericht des Umweltbundesamtes zum Thema "Obsoleszenz" hingewiesen. Demzufolge gebe es keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in Produkten seitens der Hersteller. Derartige geplante Obsoleszenzen hätten sich dem Bericht zufolge nicht als strukturelles Problem manifestieren lassen. Sie könnten daher auch "kein tauglicher Anknüpfungspunkt für gesetzgeberisches Handeln" sein, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Daraus geht zudem hervor, dass eine lange Nutzungsdauer von Produkten aus Sicht der Nachhaltigkeit nicht immer begrüßens- und wünschenswert sei. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die lange Nutzungsdauer eines nicht-nachhaltig hergestellten Produktes der Nutzung eines nachhaltig an Umwelt- und Sozialaspekten in der Herstellung orientierten Produktes entgegenstehe.
Sinnvoller sei es, an ein nachhaltiges Produktdesign anzuknüpfen, heißt es in der Vorlage, in der auf die Weiterentwicklung der EU-Ökodesignrichtlinie verwiesen wird. Nachhaltiges und verbraucherfreundliches Produktdesign sei mit der Etablierung einer vollkommenen Kreislaufwirtschaft verbunden. In einer solchen sei Obsoleszenz nachhaltigkeitspolitisch bedeutungslos, da die Ressourcen nach einer gegebenenfalls auch nur kurzen Nutzungsdauer wieder in den Kreislauf zugeführt werden könnten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 03.11.18
Newsletterlauf: 09.01.19
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>