Grenze für Dispokredit-Kosten


Dispozinsen deckeln –Verbraucher vor Überschuldungsfalle schützen
Die Linke: Die Dispo-Abzocke vieler Kreditinstitute geht weiter - Es werden durchschnittlich immer noch fast zehn Prozent Zinsen verlangt. Damit liegt dieser Zinssatz nur knapp unter dem aus 2017 - Manche Banken und Sparkassen haben im derzeitigen Niedrigzinsumfeld den Dispozinssatz sogar angehoben



Die Deutsche Bundesregierung soll den Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite per Gesetzesänderung auf höchstens fünf Prozent über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) begrenzen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (19/6525). Zugleich soll den Kreditinstituten untersagt werden, dass infolge der Deckelung andere Gebühren und Entgelte unangemessen erhöht werden. Außerdem fordert die Fraktion einen Ausbau der Schuldnerberatung.

In der Begründung ihres Antrags stellt die Linksfraktion fest: "Die Dispo-Abzocke geht weiter." Weiterhin würden im Durchschnitt rund zehn Prozent Zinsen verlangt, bei geduldeten Kontoüberziehungen über den Dispo-Rahmen hinaus würden noch bis zu fünf Prozentpunkte auf den Dispozinssatz aufgeschlagen. Kreditinstitute würden die günstigen Zinsen der EZB, deren Leitzinssatz derzeit bei null Prozent liege, nicht an die Kunden weitergeben, wird kritisiert.

Die Banken würden sich an ihr profitables Geschäft klammern, "das ihnen Milliardengewinne beschwert und oft der Quersubventionierung anderer Leistungen dient. Jeder Prozentpunkt mehr bereichert Kreditinstitute um circa 340 Millionen Euro", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 31.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen