Informationsfreiheitsgesetz & Pläne


Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung
Gibt es derzeit Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz nach seiner letzten Änderung im Jahr 2013 zu überarbeiten? Ist insbesondere geplant, die Gebührenregelung oder die Regelung zur anonymen Antragstellung zu verändern?




Die Fraktion Die Linke will wissen, ob es derzeit Pläne der Deutscher Bundesregierung gibt, das Informationsfreiheitsgesetz nach seiner letzten Änderung im Jahr 2013 zu überarbeiten. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3555) unter anderem nach dem "aktuellen zeitlichen Planungshorizont der Bundesregierung für das im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Gesetzesvorhaben eines zweiten Open-Data-Gesetzes".

Vorbemerkung der Fragesteller
Open Data und Transparenz der öffentlichen Verwaltung sind nicht erst seit der Verabschiedung des Open-Data-Gesetzes im vergangenen Jahr wichtige Themenfelder für die Demokratie. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag sowie im Rahmen von Initiativen wie der Open Government Partnership, Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) und dem Anti-Corruption Summit verpflichtet, den Forderungen nach mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Partizipation nachzukommen.

Gleichzeitig sind die gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Fragesteller dafür nicht ausreichend. Das Open-Data-Gesetz ist derzeit noch unzureichend und das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes erreicht im Transparenzranking von Mehr Demokratie und der Open Knowledge Foundation lediglich 38 von 100 möglichen Punkten. Auch dem Portal govdata.de sind bislang noch nicht alle Bundesländer beigetreten. Die Bundesregierung muss daher handeln, um ihren Rückstand in Sachen Transparenz und Open Data aufzuholen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 25.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen