Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot


Menschenrecht auf Barrierefreiheit umsetzen: Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten
Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht



Die Privatwirtschaft soll nach dem Willen der Linken zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das fordert die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (19/1342). Die Bundesregierung soll demnach unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), in das Bau-, Verkehrs- und Vergaberecht des Bundes sowie in alle ebenfalls betroffenen Gesetze aufnimmt. Außerdem sollen öffentliche Investitionen und Fördergelder an Vorgaben der Barrierefreiheit gebunden sein.

Die Linken wollen vom Bundestag festgestellt wissen:
Die Schaffung umfassender Barrierefreiheit ist eine der zentralen Forderungen der seit dem 26.03.2009 rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen dabei Artikel 2, 3, 4 und 9 der UN-BRK. Menschen mit Beeinträchtigungen werden im alltäglichen Leben aber immer noch an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger Barrieren behindert. Dabei geht es um bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren. Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Auch für andere Menschen – für Ältere sowie Mütter und Väter mit Kinderwagen – ist eine Welt ohne Barrieren notwendig oder zumindest sehr hilfreich.

Leider wurden private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen im Rahmen der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsrechts im Jahr 2016 nur marginal in die neuen Regelungen einbezogen. Dies wurde von den Expertinnen und Experten in eigener Sache, vom Deutschen Behindertenrat (DBR), von vielen Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen, von Sozialverbänden sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Stellungnahmen scharf kritisiert. Auch fanden zahlreiche Protestaktionen statt. Dies alles wurde leider von der Bundesregierung und von der Mehrheit im Bundestag ignoriert.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält zwar ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot; die Reichweite dieser Verpflichtung von privaten Anbietern ist aber nicht ausreichend. Aber gerade im privaten Bereich spielt sich ein sehr großer Teil des realen Lebens ab: Beispielsweise beim Besuch von Kinos, Theatern, Gaststätten, Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen oder von unzugänglichen Homepages treffen viele Menschen mit Behinderungen oft auf unüberwindbare Barrieren.

Hierbei reicht es nicht aus, dass die Gebäude des Bundes barrierefrei gestaltet werden sollen. Der DBR hat seine Forderungen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages erneut bekräftigt. Eine ausdrückliche Verpflichtung der Privatwirtschaft ist überfällig, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Politik der Freiwilligkeit nur ungenügende Fortschritte erzielen kann. Verstärkte finanzielle Förderung des Bundes sollte ergriffen werden, um die privaten Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen bei der Schaffung von Barrierefreiheit zu unterstützen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 16.05.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen