Keine Steuererleichterung für Landwirte


Landwirtschaft: Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
In dem Gesetzentwurf ging es um die Voraussetzungen, unter denen Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden



Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung einen Vorstoß der Fraktion Die Linke abgelehnt, Steuererleichterungen in einem bestimmten Bereich der Landwirtschaft einzuführen. Der von der Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/9034) wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Nur die Linksfraktion stimmte dafür.

In dem Gesetzentwurf ging es um die Voraussetzungen, unter denen Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Eine Voraussetzung ist nach Angaben der Fraktion, dass diese Fahrzeuge auch ihrer Bauart nach ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft geeignet und bestimmt sind. Sobald ein Sonderfahrzeug auch für einen anderen Zweck genutzt werden könne, entfalle die Befreiung. Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit seinem Urteil vom 16. Juli 2014 (Aktenzeichen II R 39/12) die bisherige strikte Rechtsprechung bekräftigt. Fahrzeuge, die auch in der gewerblichen Viehzucht verwendet werden könnten, würden keine Steuerbefreiung erhalten, selbst wenn sie vom Halter ausschließlich in seinem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt würden.

Nach Ansicht der Fraktion Die Linke geht diese Einschränkung zu Lasten der Landwirte in Deutschland, da viele Sonderfahrzeuge wie selbstfahrende Futtermischwagen naturgemäß keine Besonderheiten für die landwirtschaftliche Viehzucht gegenüber der gewerblichen Viehzucht aufweisen könnten. Daher fordert die Fraktion, im Paragraf 3 Nummer 7 Satz 2 des Gesetzes das Wort "nur" zu streichen. Damit würden Sonderfahrzeuge, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt würden "und auch, statt nur, dafür geeignet und bestimmt sind, von der Steuer befreit". Diese engen Grenzen des Gesetzes müssten beseitigt werden, forderte ein Sprecher der Fraktion bei der Vorstellung des Entwurfs.

In der Debatte erklärte ein Vertreter der CDU/CSU, das Problem mit den Futterfahrzeugen sei bekannt. Es sei aber sinnvoll, nach einer Lösung dieses Problems im untergesetzlichen Bereich zu suchen. Dazu erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung, für diese Fahrzeuge müsse dann eine andere Fahrzeugklasse geschaffen werden, die sich entsprechend auf die Steuer auswirke. Die SPD-Fraktion erklärte, der Vorschlag der Linksfraktion führe zu weiteren Ausnahmen. Dies wolle man nicht. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah bei neuen Ausnahmeregelungen die Gefahr des Missbrauchs. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 14.12.16


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