Mehr Sicherheit durch Patientenakte
Die Vereinbarkeit der elektronischen Patientenakte mit dem Datenschutz
Die elektronische Patientenakte ist eine freiwillige Anwendung für die Versicherten
Mit der elektronischen Patientenakte wird nach Ansicht der Deutsche Bundesregierung der Informationsaustausch von Gesundheitsdaten sicherer. Im Vergleich zu bisher genutzten Verfahren wie etwa Fax-Geräten werde die Sicherheit deutlich erhöht, heißt es in der Antwort (19/12152) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11756) der AfD-Fraktion.
Die Kommunikationswege, auf denen die Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur ausgetauscht werden, würden durch Verschlüsselungsverfahren kryptografisch geschützt. Zusätzlich würden Informationen in der elektronischen Patientenakte ausschließlich kryptografisch verschlüsselt abgelegt, wobei patientenindividuelle Schlüsse verwendet werden.
Die Zugriffsrechte auf die Patientenakte sollen schrittweise auf bestimmte Berufsgruppen ausgeweitet werden, zunächst auf Angehörige der Pflegeberufe, Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeuten und das Hilfspersonal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Die elektronische Patientenakte sei eine freiwillige Anwendung für die Versicherten, heißt es in der Antwort weiter. Sie soll zu Jahresbeginn 2021 zur Verfügung stehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 17.07.19
Newsletterlauf: 01.10.19
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