Lobby-Vereinigungen der Atomwirtschaft
Bundesregierung: Förderungen von Vereinigungen der Atomlobby mit keinen öffentlichen Mitteln
Linke wittert Pakt mit der Atomindustrie
(22.06.11) - Es würden keine öffentlichen Mittel an Lobby-Vereinigungen der Atomwirtschaft fließen und seien auch in der Vergangenheit nicht geflossen. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5971) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5763).
Vorbemerkung der Fragestellung
"Den öffentlich zugänglichen Tätigkeitsberichten der Kerntechnischen Gesellschaft e. V. (KTG) ist zu entnehmen, dass vom Bund getragene Einrichtungen wie beispielsweise das Forschungszentrum Jülich GmbH, das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (heute Karlsruher Institut für Technologie), das GSH Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, das GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit (heute Helmholtz Zentrum München), das Hahn-Meitner-Institut (heute Helmholtz- Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH), das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, wie die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), Fördermitglieder der KTG waren und möglicherweise noch heute sind.
Dies wirft die Frage auf, in welchem Umfang im Laufe der Zeit öffentliche Mittelan Lobby-Vereinigungen wie die KTG und das Deutsche Atomforum e. V. geflossen sind. Neben den bereits genannten kommen von den bundeseigenen Unternehmen in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) GmbH,Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) GmbH sowie die Deutsche Bahn AG inkl. Vorläuferunternehmen infrage.."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).