Exportbedingungen für Spähsoftware
Überwachung türkischer Oppositioneller mithilfe deutscher Abhörtechnik
Die der Bundesregierung bekannten Intrusion-Softwareprodukte der Firma Fin-Fisher unterlägen im Falle einer Ausfuhr der Genehmigungspflicht
Um Ausfuhrbedingungen für deutsche Überwachungssoftware geht es in der Antwort (19/3334) auf eine Kleine Anfrage (19/2544) der AfD-Fraktion. Die Deutsche Bundesregierung erklärt darin Verschärfungen, die über EU-weit geltende Regeln hinausgehen. Seit der Einführung der Ausfuhrgenehmigungspflicht zum 1. Januar 2015 habe sie keinem Unternehmen eine Genehmigung für die Ausfuhr von Überwachungssoftware erteilt.
Die Abgeordneten hatten ihre Anfrage mit Medienberichten begründet, wonach der Hersteller FinFisher hinter einer Software steht, mit der Mitglieder der türkischen Oppositionspartei CHP ausspioniert worden sind. "Die der Bundesregierung bekannten Intrusion-Softwareprodukte der Firma Fin-Fisher unterlägen im Falle einer Ausfuhr der Genehmigungspflicht", heißt es in der Antwort. Das Unternehmen habe keinen Antrag für die Exporterlaubnis für ein Softwareprodukt zur Ausfuhr in die Türkei gestellt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Juni 2017 begann in der Türkei der dreiwöchige "Marsch der Gerechtigkeit" von Ankara nach Istanbul. Kemal Kilicdaroglu, Oppositionsführer der republikanischen Volkspartei (CHP), protestierte damit gegen die Inhaftierung des CHP-Abgeordneten Enis Berberoglu und gegen die Politik des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Mehrere Hunderttausend Menschen schlossen sich dem Protestmarsch an. Wie aus einem aktuellen Bericht von "NDR", "WDR" und "Süddeutscher Zeitung" hervorgeht, waren die Demonstranten das Ziel einer großangelegten Überwachungsaktion der türkischen Regierung. Die "Süddeutsche Zeitung" schreibt am 14. Mai: "Deutsche Späh-Software für Smartphones ist offenbar in der Türkei zum Einsatz gekommen, um die größte Oppositionspartei CHP auszuspionieren".
Aufgedeckt hatte die massenhafte Ausspionierung von Oppositionellen die Nichtregierungsorganisation Access Now. Ihre Experten haben "den Quellcode der Software einer aufwändigen Analyse unterzogen und gehen auf dieser Grundlage davon aus, dass es sich dabei um das Produkt "FinSpy" des deutschen Herstellers FinFisher handelt".
Laut Informationen der "Süddeutschen Zeitung" ist bislang noch "unklar, wie die brisante Software in die Türkei gelangen konnte. Für die Technik gelten strenge Exportregeln". Die "ARD" fragte für ihre Berichterstattung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin an. Dort erklärte man, "man habe nach Oktober 2014 überhaupt keine Exportlizenzen für Intrusion-Software erteilt. Eine konkrete Anfrage, ob auch die Firma FinFisher keine derartige Lizenz erhalten habe, ließ das Wirtschaftsministerium unbeantwortet. FinFisher selbst wollte zu den Vorwürfen nicht Stellung beziehen".
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 29.08.18
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