Banken reagieren auf den Brexit


EU-Pass für Banken und andere Finanzdienstleister
Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt, würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre



Britische Banken und Finanzdienstleister mit nennenswertem Geschäft in Deutschland werden nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU versuchen, über Tochtergesellschaften oder Drittstaatenniederlassungen ihre bestehenden Kundenbeziehungen fortzuführen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3282) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2282) weiter mitteilt, werden deutsche und britische Unternehmen von der Bundesregierung und der Finanzaufsicht kontinuierlich dazu angehalten, die notwendigen Voraussetzungen für den Brexit zu treffen.

Wie weiter mitgeteilt wird, machen derzeit 108 Kreditinstitute, 2179 Finanzdienstleistungsinstitute sowie 390 Zahlungsdienstleister aus dem Vereinigten Königreich Gebrauch von sogenannten EU-Pässen, mit denen sie berechtigt sind, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedsländern der EU auszuüben. 19 deutsche Kreditinstitute und acht Finanzdienstleistungsinstitute würden im Vereinigten Königreich Dienstleistungen über eine Niederlassung erbringen. Ohne eigene Niederlassung seien 50 Kreditinstitute und 72 Finanzdienstleistungsinstitute im Vereinigten Königreich tätig.

Vorbemerkung der Fragesteller
In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Dieses System des "EU-Passes" für Banken und andere Finanzdienstleister ermöglicht es Unternehmen, die in einem EWR-Land zugelassen sind, mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen EWR-Ländern zu handeln. Die Regelungen zu diesen EU-Pässen bilden somit die Grundlage des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen. Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt ("Brexit"), würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 02308.18
Newsletterlauf: 03.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen