Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie


Am 7. Juni 2019 ist die umstrittene Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (im Folgenden: DSM-Richtlinie) in Kraft getreten
Damit ist die Richtlinie von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht zu übertragen



Über die Form der Umsetzung EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie, (EU 2019/790)) hat die Deutsche Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/14466) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13408). Darin wollten die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Umsetzung in einem Gesamtpaket geplant ist oder ob in Erwägung gezogen wird, die Umsetzung einzelner Bestimmungen zeitlich vorzuziehen. Wie es weiter in der Antwort heißt, steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der EU- Kommission.

Bezüglich der Organisation eines Dialoges mit Interessenträgern und der Erarbeitung von Leitlinien heißt es, die Organisation dieser Prozesse obliege der EU-Kommission. Die Bundesregierung werde, wie bereits in der Vergangenheit, dem Bundestag die im Zusammenhang mit der Umsetzung relevanten Dokumente übermitteln. Eine Reihe von weiteren Fragen, die sich aus der Umsetzung ergeben, würden von der Bundesregierung derzeit geprüft.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 7. Juni 2019 ist die umstrittene Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (im Folgenden: DSM-Richtlinie) in Kraft getreten. Damit ist die Richtlinie von den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht zu übertragen.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Verabschiedung der DSM-Richtlinie am 15. April 2019 eine Protokollerklärung abgegeben, in der sie sich insbesondere zu Details der Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie und dem damit verbundenen Einsatz von Uploadfiltern äußert. Dies betrifft sowohl die Umsetzung, in deren Rahmen Uploadfilter "weitgehend unnötig gemacht" werden sollen als auch Fragen der Interpretation von Bestimmungen der Richtlinie und Bundesregierung einer europaweit einheitlichen Umsetzung. In diesem Zusammenhang kündigt sie an, sich in entsprechendem Sinne in den Dialogprozess der EU-Kommission einzubringen, zu dem diese nach Artikel 17 Absatz 10 der Richtlinie verpflichtet ist.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 17.11.19
Newsletterlauf: 28.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen