Wirtschaftsspionage in Deutschland
Bundesregierung: "Keine bestätigenden Erkenntnisse", die darauf hindeuten, dass die von der NSA erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden
Schwer zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle
(26.08.14) - Seit 2005 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laut Angaben der Deutschen Bundesregierung zirka 200 Fälle von möglichen oder tatsächlichen Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen untersucht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2151) hervor. Dabei sei es nur in wenigen Fällen möglich gewesen, einen "nachrichtendienstlichen Hintergrund" konkret zu belegen, teilt die Bundesregierung mit.
In vielen Fällen seien private Unternehmen oder Einzelpersonen Auftraggeber gewesen. Allerdings sei es auch in diesen Fällen schwer, zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle. So sind laut Bundesregierung zum Beispiel in der Volksrepublik China Wirtschaft und Staat eng miteinander verflochten.
Die Fragesteller wollten zudem wissen, welche Erkenntnisse die "Sonderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste" des BfV im Hinblick auf Wirtschaftsspionage durch die US-Amerikaner hat. Die Sonderauswertung war im Nachgang der Enthüllungen Edward Snowdens eingerichtet worden. Laut Antwort der Bundesregierung gibt es derzeit keine konkreten Hinweise auf Wirtschaftsspionage durch US-amerikanische Geheimdienste gegen deutsche Unternehmen.
Es lägen zudem keine bestätigenden Erkenntnisse" vor, die darauf hindeuten, dass die von der National Security Agency (NSA) erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden. Zudem habe die US-Regierung "mehrfach versichert", dass ihre Dienste deutsche Unternehmen nicht ausspähen, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).