Aktuelle Daten zu befristeter Beschäftigung


Befristete Beschäftigung: Befristete Arbeitsverträge beeinträchtigen die Möglichkeit der Lebensplanung beeinträchtigen und gehen einher mit einer unsicheren Berufsperspektive
Im Zeitraum der Jahre von 1993 bis 2013 hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland von 876.000 auf 2.734.000 verdreifacht

(23.09.15) - Arbeitnehmer zwischen 15 und 25 Jahren arbeiten deutlich häufiger (23,1 Prozent) in befristeten Arbeitsverhältnissen als ältere Arbeitnehmer. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5800) auf eine Kleine Anfrage (18/5637) der Fraktion Die Linke. Daraus geht weiter hervor, dass bei den 25- bis 35-Jährigen 13,8 Prozent befristet arbeiten und mit steigendem Alter die Befristungsquote weiter sinkt. So arbeiteten laut Mikrozensus 2013 nur 4,8 Prozent der 45-bis 55-Jährigen und 3,7 Prozent der über 55-Jährigen in befristeten Arbeitsverhältnissen.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Im Zeitraum der Jahre von 1993 bis 2013 hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland von 876.000 auf 2.734.000 verdreifacht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1029). Nahezu die Hälfte aller Neueinstellungen erfolgt mittlerweile nur noch befristet. Einen deutlichen Anstieg verzeichnen vor allem die sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Der Anteil der Beschäftigten, die einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle erhalten, ist bei befristeten doppelt so hoch wie bei regulären Arbeitsverhältnissen. Hinzu kommt, dass befristete Arbeitsverträge die Möglichkeit der Lebensplanung beeinträchtigen und mit einer unsicheren Berufsperspektive einhergehen.

"SPIEGEL ONLINE" schreibt im Zusammenhang mit einem aktuellen OECD-Bericht (Skills Outlook 2015), demzufolge der Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen von jungen Beschäftigten in Deutschland so hoch wie in kaum einem anderen der untersuchten Länder ist: "Befristete Jobs können zwar sinnvoll sein, indem sie jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Oft sind sie aber auch mit gravierenden Nachteilen verbunden, wie die OECD ausführt: In vielen Fällen können befristet Beschäftigte ihre Fähigkeiten nicht voll in die Arbeit einbringen. Wer einen Zeitvertrag hat, hat auch geringere Chancen, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Im schlimmsten Fall können durch die Befristungen daher Kompetenzen verkümmern, warnt die Organisation."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen