Stand bei der ePrivacy-Verordnung
Verordnung soll den Privatsphärenschutz bei elektronischer Kommunikation stärken, im Prinzip analog zur EU-Datenschutzgrundverordnung
Umgang mit Kommunikationsdaten und des Online-Trackings im Rahmen der ePrivacy-Verordnung
Die Deutsche Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung vor den Europawahlen abgeschlossen werden. Nach gegenwärtigem Sachstand sei dies eher unwahrscheinlich, heißt es in der Antwort (19/8919) auf eine Kleine Anfrage (19/8227) der FDP-Fraktion. Derzeit werde ein Vorschlag auf der Grundlage aktueller Präsidentschaftstexte weiterhin auf der Ebene der Ratsarbeitsgruppe diskutiert. Ein genauer Zeitplan liege nicht vor, so die Bundesregierung weiter. Die Verordnung soll den Privatsphärenschutz bei elektronischer Kommunikation stärken, im Prinzip analog zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Neuregelung des Umgangs mit Kommunikationsdaten und des Online-Trackings im Rahmen der ePrivacy-Verordnung beschäftigt nun schon mehrere Ratspräsidentschaften. Sowohl die bulgarische als auch die österreichische und jetzt auch die aktuelle rumänische Ratspräsidentschaft haben jeweils für sich angekündigt, den europäischen digitalen Binnenmarkt und insbesondere die ePrivacy-Verordnung inhaltlich und verfahrenstechnisch voranbringen zu wollen.
Die ePrivacy-Verordnung ist ursprünglich als datenschutzrechtlicher Komplementär zur Datenschutz-Grundverordnung avisiert worden. Es steht zu erwarten, dass die Unternehmen ausreichend Zeit brauchen werden, um angemessen auf die Regelungen reagieren zu können. Im Sinne klarer Regeln für den Standort Europa und im Sinne der Planungssicherheit für unternehmerische Chancen und Risiken ist es unerlässlich, über den Fortgang der ePrivacy-Verordnung informiert zu werden. Diese Information wird durch die nahende Europawahl im Mai 2019 nach Ansicht der Fragesteller umso dringlicher, da Zeitpläne und die Klärung dringender Fragen durch parlamentarische Diskontinuität für viele Unternehmen offen bleiben.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 23.05.19
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