Datenübermittlung fast vollständig
Missstände bei internationalen Steuerdatenabkommen
Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen
Die über internationale Steuerdatenabkommen für das Jahr 2014 erhaltenen Daten sind nach der Aufarbeitung zu Kontrollmitteilungen vom Bundeszentralamt für Steuern im Fall des FATCA-Abkommens fast vollständig und im Rahmen des Steuerdatenaustausches mit anderen EU-Mitgliedsländern auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie zu 93,85 Prozent an die Landesfinanzbehörden übermittelt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11989) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11511) mit, die sich nach Missständen bei internationalen Steuerdatenabkommen erkundigt hatte.
Vorbemerkung der Fragesteller
Internationale Abkommen zum Austausch von Steuerdaten haben in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe des länderübergreifenden Austauschs von steuerlich relevanten Informationen soll Steuerhinterziehung wirksam bekämpft, sollen Steueroasen trockengelegt und soll dem Prinzip einer gleichmäßigen Besteuerung Rechnung getragen werden. Der Bundesregierung wird gegenwärtig vorgeworfen, sie habe sich nicht adäquat und fristgerecht für die erforderliche IT-Infrastruktur eingesetzt, die für die Verwertung von Daten aus internationalen Steuerdatenabkommen notwendig ist.
So sei laut Medienberichten der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage, beim Kampf gegen Steuerhinterziehung die seit Jahren eingehenden Datensätze mit ausländischen Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch auszuwerten. Zwar werde an einer erforderlichen Computersoftware gearbeitet, jedoch funktionierten die Schnittstellen nicht, weshalb die Weitergabe der Steuerdaten stocke und dem Fiskus deshalb Steueransprüche "in Milliardenhöhe entgehen könnten".
Bereits in einem Bericht im Herbst 2018 hatte der Bundesrechnungshof vor einer Verjährung von Steuerdelikten gewarnt und das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dringend einzuschreiten, damit die Finanzämter in den Sommermonaten 2019 nicht mit Daten "geflutet" würden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wurde gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen angekündigt, die Missstände bei der erforderlichen Software für Daten von internationalen Steuerdatenabkommen, die ungenügende Rückmeldung der Landesregierungen an das Bundesministerium der Finanzen zum Stand der Auswertungssoftware sowie zum mangelnden Personalstand in den Finanzämtern, der für die fristgerechte Datenauswertung erforderlich ist, bei der nächsten Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat am 14. Juni 2019 anzusprechen
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.19
Newsletterlauf: 22.10.19
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>