Pflichten des Finanzinstitutes gegenüber Kunden
Deutsche Bundesregierung will Bank-Pflichten gegenüber Kunden extra regeln
Zum Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung lehnt es ab, in die Regulierung der Vergütungssysteme für Banker auch die Pflichten des jeweiligen Instituts gegenüber seinen Kunden aufzunehmen. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/1457) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291) hervor.
Der Gesetzentwurf stand auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass Banker häufig solche Produkte anpreisen würden, für deren Vermittlung besonders hohe Provisionen bezahlt würden.
Der durch Fehlberatungen entstehende Schaden belaufe sich auf 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung schreibt dazu, die weitere Stärkung des Anlegerschutzes sei ihr erklärtes Ziel. Der Gesetzentwurf scheine jedoch "nicht der richtige Ort für dieses wichtige Anliegen" zu sein. Man erwäge, "die Problematik durch Vergütungssysteme gesetzter Fehlanreize zu Lasten von Kunden" an geeigneter Stelle aufzugreifen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).