Verschlüsselte Telekommunikation
EU-Maßnahmen für den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation
Die Polizeiagentur Europol ist nach Angaben von deren Direktor Rob Wainwright in drei Vierteln aller Ermittlungen mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert
Um die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation durch Ermittlungsbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/10148) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9919). Wie die Regierung darin darlegt, unterliegt die Überwachung verschlüsselter Telekommunikation denselben Voraussetzungen wie die Überwachung nicht-verschlüsselter Telekommunikation. Diese ergäben sich aus den Paragraphen 100a und 100b der Strafprozessordnung (StPO).
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Die Maßnahme sei nur zulässig, wenn der Verdacht einer der schweren, im Katalog des Paragraphen 100a Absatz 2 StPO aufgezählten Straftaten besteht, "die auch im Einzelfall schwer wiegt, und andere Maßnahmen die Ermittlungen wesentlich erschweren oder aussichtslos wären". Darüber hinaus sei grundsätzlich eine gerichtliche Anordnung erforderlich. Bei Gefahr im Verzug könne die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft - nicht aber deren Ermittlungspersonen - erfolgen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Polizeiagentur Europol ist nach Angaben von deren Direktor Rob Wainwright in drei Vierteln aller Ermittlungen mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert. Dies stelle ein großes Problem dar. Dem Bundesministerium des Innern ist es hingegen nicht möglich anzugeben, in welcher Größenordnung deutsche Behörden hiervon in Ermittlungen betroffen sind (Bundestagsdrucksache 18/8929). Auch die Kategorisierung in "selten", "häufig" oder "sehr häufig" sei aufgrund fehlender statistischer Aufzeichnung nicht möglich. Hingegen stünden die Sicherheitsbehörden des Bundes "vor der ständigen Aufgabe, mit dem technischen Fortschritt Schritt zu halten".
Daher würden "fortlaufend" Bedarfe an neuen Anwendungen oder Verfahren identifiziert. Der Rat der Europäischen Union hat hierzu mittlerweile einen Fragebogen an die Delegationen verteilt. Das Dokument ist eine Folgemaßnahme des Treffens der Innenund Justizminister in Bratislava zu "Herausforderungen" von Verschlüsselung für die Kriminalitätsbekämpfung. Verabredet wurde die weitere, gemeinsame Behandlung des Themas zunächst im Rahmen einer Bestandsaufnahme. Die Ergebnisse des Fragebogens werden in einer Sitzung der "Friends of the Presidency Group on Cyber Issues" diskutiert und schließlich dem Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und gerichtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) vorgelegt. Der CATS nutzt die Ergebnisse und Diskussionen schließlich zur Vorbereitung des Dezember-Treffens der Innen- und Justizminister. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16
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