Missbrauch dienstlicher Daten und Mittel
Bei der Bundespolizei kam es in 14 Fällen zu einer widerrechtlichen Verwendung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken
Widerrechtliche Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten oder dienstlicher Mittel zu außerdienstlichen Zwecken
Um Ermittlungen wegen des Missbrauchs dienstlicher Daten und Mittel bei Bundesbehörden geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/2372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2102). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, in wie vielen Fällen gegen Bedienstete und Beamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zolls sowie der Nachrichtendienste des Bundes dienst- oder strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfes der widerrechtlichen Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten oder dienstlicher Mittel zu außerdienstlichen Zwecken eingeleitet wurden.
Wie aus der Antwort hervorgeht, kam es im vergangenen Jahr bei der Bundespolizei in 14 Fällen zu einer widerrechtlichen Verwendung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken, während sich beim Bundesnachrichtendienst (BND) 21 solcher Fälle ereigneten. Eine widerrechtliche Erhebung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken wurde den Angaben zufolge im Jahr 2017 viermal bei der Zollverwaltung und einmal beim BND festgestellt.
Zu einer "widerrechtlichen Verwendung dienstlicher Mittel (außer Datenmissbrauch) zu außerdienstlichen oder privaten Zwecken" kam es vergangenes Jahr laut Bundesregierung in je einem Fall beim BKA und beim Bundesamt für Verfassungsschutz, in fünf Fällen bei der Zollverwaltung und in 16 Fällen beim BND. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 16.07.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).