Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts


Gesetzentwurf: Überholte Begriffe werden aus dem Außenwirtschaftsgesetz gestrichen
Zur Modernisierung gehört der Verzicht auf überholte Begriffe wie "Wirtschaftsgebiet" und "fremde Wirtschaftsgebiete"


(14.11.12) - Die Deutsche Bundesregierung will das Außenwirtschaftsrecht modernisieren. Wie es im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (17/11127) weiter heißt, sollen in diesem Zusammenhang auch Sondervorschriften aufgehoben werden, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen.

Zur Modernisierung gehört der Verzicht auf überholte Begriffe wie "Wirtschaftsgebiet" und "fremde Wirtschaftsgebiete". Diese Begriffe hätten der Teilung Deutschlands Rechnung getragen, "die dazu führte, dass der Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Deutschen Demokratischen Republik weder dem binnenwirtschafts- noch dem Außenwirtschaftsverkehr zugeordnet werden konnte."

Künftig sollen die Begriffe Inland und Ausland verwendet werden. Auch wird der Begriff "Datenverarbeitungsprogramme" durch Software ersetzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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