Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung
Deutsche Bundesregierung führt bis spätestens zum 30. Juni 2015 "eine Bürokratiebremse nach dem Prinzip "One in, one out" in Deutschland ein
Bei neuen Regelungsvorhaben mit zusätzlichen Belastungen sollten künftig in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden
(13.05.15) - Ein Artikelgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bürokratie-Entlastung soll nach einem Bericht der Bundesregierung bis Anfang Juli verabschiedet werden. Wie aus dem als Unterrichtung vorliegenden "Bericht der Bundesregierung 2014 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates" (18/4720) hervorgeht, hat die Regierung im Dezember 2014 Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen, die 21 Maßnahmen unter anderem aus den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht, Entlastung von Start-ups und jungen Gründern sowie Reduzierung von Statistik- und Informationspflichten enthalten.
Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlicher Änderungen bedarf, würden im Rahmen eines Artikelgesetzes zusammengefasst, das bis zur Sommerpause 2015 verabschiedet werden solle.
Eine der wichtigsten Maßnahmen aus den Eckpunkten ist den Angaben zufolge, dass die Bundesregierung bis spätestens zum 30. Juni 2015 "eine Bürokratiebremse nach dem Prinzip ,One in, one out‘ in Deutschland einführt". Bei neuen Regelungsvorhaben mit zusätzlichen Belastungen sollten künftig in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.