IT-Sicherheitskennzeichen geplant
Sicherheit von Produkten im Verbrauchersegment für Bürger "sichtbar und nachvollziehbar" machen
Kennzeichen soll aus zwei Komponenten bestehen
Ein sogenanntes IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherprodukte ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/13741) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13374). Danach plant das Bundesinnenministerium derzeit, dieses Kennzeichen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 einzuführen. Es solle erstmals die Sicherheit von Produkten im Verbrauchersegment für Bürger "sichtbar und nachvollziehbar" machen. Die Nutzung werde seitens der Wirtschaft auf freiwilliger Basis erfolgen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll das Kennzeichen "aus zwei Komponenten bestehen: Zum einen aus einer prägnanten Aussage des Herstellers zur Einhaltung bestimmter Sicherheitsanforderungen, zum anderen soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als vertrauenswürdiger Informationsgeber zusätzliche aktuelle Informationen zur Sicherheit oder aktuellen Schwachstellen bereitstellen". Generell könne das IT-Sicherheitskennzeichen damit zukünftig auch genutzt werden, um die Modalitäten von Sicherheitsupdates im Rahmen der Vorgaben des Kennzeichens genauer festzulegen, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 12.12.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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