Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie
Aktionärsdemokratie und die Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex
Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie: Regelungen für mehr Aktionärstransparenz legt einen Schwerpunkt auf die Vergütungspolitik
Die Deutsche Bundesregierung plant die EU-Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 10. Juni 2019 umzusetzen. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5441). Die Regierung begrüße das Anliegen der Richtlinie, die langfristige Mitwirkung von Aktionären und die Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern zu fördern, und strebe an, die Vorgaben der Richtlinie soweit möglich 1:1 umzusetzen. Der vom Ministerium im Oktober veröffentlichte Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie befinde sich in der Ressortabstimmung.
Die Abgeordneten verwiesen in ihrer Anfrage nach dem Stand der Umsetzung der Richtlinie auch auf Kritik am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Verhaltensregeln für deutsche börsennotierte Gesellschaften enthält. Dazu heißt es in der Antwort, dieser sei ein Kernstück der Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft. Die Regierungskommission DCGK passe seit ihrer Einsetzung 2001 die von ihr aufgestellten Standards an die Anforderungen der Zukunft an.
Die Deutsche Bundesregierung betrachte die Regierungskommission daher weiterhin als geeignetes Format zur Formulierung und Etablierung von Standards guter Unternehmensführung in Deutschland. Trotz vereinzelt entgegenstehender Berichterstattung in den Medien habe sich der DCGK als erfolgreiches Instrument erwiesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 12.02.19
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