Transparenz bei Krankenversicherungen


Wer weiß schon, wie viel Geld eine gesetzliche Krankenversicherung im Jahr bewegt? Oder wie viele Menschen bei ihr versichert sind?
Ab dem 1. Januar 2014 müssen die gesetzlichen Krankenkassen alle Daten offenlegen

(11.10.13) - Wenn es um Bilanzen, Mitgliederentwicklung und Vermögensstrukturen von gesetzlichen Krankenkassen geht, wird es für den Kunden schwierig, sich zu informieren. Geschäftsberichte oder Rechnungsbilanzen sind für die Versicherten auf den Internetseiten der Krankenkassen bisweilen schwer zu finden. Außerdem sind die entsprechenden Informationen – wenn sie denn gefunden werden konnten – häufig nur schwer verständlich.

Kassen müssen Geschäftsberichte zugänglich machen
Das Bundeskabinett hat nun eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2014 müssen die Kassen ihre Rechnungsabschlüsse im Bundesanzeiger und auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Die Daten sind den Versicherten so zur Verfügung zu stellen, dass diese sie verstehen.

Außerdem sind die Kassen verpflichtet, in ihrer Satzung weitere Veröffentlichungswege festzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Informationen alle Versicherten erreichen. Die neue Regelung gilt nicht für die landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Alle Daten müssen offengelegt werden
Eine gesetzliche Krankenkasse ist nach den neuen Regeln verpflichtet, Auskünfte über ihre Einnahmen und Ausgaben bereitzustellen. Außerdem muss sie darlegen, wie viele Versicherte sie hat und wie sich ihr Versichertenbestand entwickelt.

Auch Angaben über das Vermögen dürfen nicht fehlen. Dazu gehören zum Beispiel Betriebsmittel, Rücklagen und Verwaltungsvermögen. Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung sowie Verwaltungsausgaben sind in der Veröffentlichung gesondert auszuweisen. Die Daten werden künftig in absoluten Werten und in Prozent (Veränderung gegenüber dem Vorjahr) ausgewiesen.

Stichtag 30. November
Die Bekanntgabe muss jeweils zum 30. November des Jahres erfolgen, das auf das Berichtsjahr folgt. Die Jahresrechnungsergebnisse für 2013 werden damit spätestens zum 30. November 2014 erstmals in neuer Form veröffentlicht.

Mit der Publikation ihrer Geschäftsergebnisse legen die Krankenkassen Rechenschaft gegenüber ihren Mitgliedern und Versicherten ab. Sie schaffen so gleichzeitig die notwendige Transparenz, damit sich Versicherte bei der Wahl ihrer Krankenkasse umfassend über deren wirtschaftliche Lage informieren können. Transparenz und verständliche Informationen sind wichtig für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Versicherten und ihrer Krankenkasse. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen