Marktmacht von Internetunternehmen
Neue Herausforderungen der Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter – Antworten auf die Marktmacht von global agierenden IT-Unternehmen wie Google, Facebook und Co.
Von verbesserter kartellrechtlichen Regulierung bis hin zu einer "Zerschlagung" dieser Unternehmen
(10.11.14) - Die zeitweilige Marktmacht von Internetunternehmen wie Google aufgrund von Wettbewerbserfolgen durch Innovation ist nach Ansicht der Bundesregierung ein normaler Prozess. Dieser Prozess sei wettbewerbspolitisch nicht grundsätzlich negativ zu bewerten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2860) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2516). Die Entstehung oder Verstärkung von Marktmacht, die durch externes Wachstum wie Unternehmenszusammenschlüsse erfolge, werde aber durch die wettbewerbsrechtliche Fusionskontrolle verhindert. Die Prüfung der Frage, ob Marktpositionen von Unternehmen den funktionsfähigen Wettbewerb gefährden, sei Aufgabe der zuständigen Kartellbehörden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die nationale und europäische Wettbewerbspolitik steht bei digitalen, global agierenden Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Die klassischen kartellrechtlichen und wettbewerbspolitischen Instrumente stoßen hier an ihre Grenzen. Im Angesicht von Unternehmen wie Google oder Facebook, deren Geschäftsmodelle unter anderem auf der Erhebung, Nutzung und dem Weiterverkauf personenbezogener Daten basieren, bedarf es neuer Antworten auf Fragen von Marktmacht und Marktmissbrauch.
Viele Wirtschaftsbereiche sind immer stärker von der Marktmacht global agierender IT-Unternehmen betroffen. Das aktuelle Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google verdeutlicht exemplarisch damit verbundene Problematiken. Im EU-Verfahren geht es vor allem um die visuelle Privilegierung von Google-Suchdiensten für Produkte und Dienstleistungen zum Nachteil unabhängiger Wettbewerber. Zudem werden die Geschäftspraktiken von Google für die Vergabe und Ausgestaltung von Werbeflächen auf wettbewerbsverzerrende Elemente hin untersucht.
Die Marktmacht von global agierender IT-Unternehmen wie Google geht weit über den digitalen Sektor hinaus. Das genaue Wissen um die Präferenzen der Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht auch die Entwicklung und Bewerbung maßgeschneiderter Produkte der materiellen Wirtschaft. Dieser Wissens- und damit Wettbewerbsvorteil kann zielgerichtet gegenüber Konkurrenzunternehmen genutzt werden.
Wenige große, global agierende Firmen haben heute Marktanteile, die die Frage, ob hier eine kartellrechtlich relevante, marktbeherrschende Stellung vorliegt, gerechtfertigt erscheinen lässt. Auch stellt sich die Frage, welchen Einfluss die zielgerichtete Steuerpolitik der USA und einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union für den Aufstieg dieser Unternehmen zu Marktführern hatte und weiterhin hat. Grundsätzlich ist zu erörtern, ob und wie der Ruf nach einer derzeit öffentlich diskutierten verbesserten kartellrechtlichen Regulierung bis hin zu einer "Zerschlagung" dieser Unternehmen, die heute zu den größten der Welt gehören, mit den – auf bundesdeutscher und europäischer Ebene – zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln realisierbar wäre und welche Alternativen dazu sinnvoll und umsetzbar wären.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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